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Bebauungsplan prüfen vor WP-Kauf: Worauf muss ich konkret achten?

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WolfgangH
Beiträge: 66
Themenstarter
(@wolfgangh)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#141]

Mich beschäftigt aktuell ein Thema, zu dem ich trotz einiger Recherche keine befriedigende Gesamtübersicht gefunden habe – nämlich das Zusammenspiel von Bebauungsplan und den einschlägigen Lärmschutzvorschriften (TA Lärm, BImSchG) bei der Aufstellung einer Luft-Wärmepumpe.

Konkret: Wir planen die WP für meinen sanierten Altbau und gleichzeitig beraten wir uns für das Neubauvorhaben meiner Tochter. In beiden Fällen gibt es einen verbindlichen B-Plan. Mir ist bekannt, dass die Immissionsrichtwerte je nach ausgewiesener Gebietsart (reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet usw.) erheblich variieren – nachts z.B. 35 dB(A) im reinen Wohngebiet vs. 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet. Das ist kein kleiner Unterschied.

Was mich konkret umtreibt:
- Welche Dokumente muss ich beim Baurechtsamt anfordern, um die zulässigen Grenzwerte für meinen konkreten Standort zweifelsfrei zu ermitteln?
- Gibt es Fälle, in denen der B-Plan zusätzliche Einschränkungen über die TA Lärm hinaus enthält – z.B. spezielle Festsetzungen zur Geräuschentwicklung technischer Anlagen?
- Wie gehe ich vor, wenn der Bestandsbau (Altbau) und der Neubau meiner Tochter in unterschiedlich ausgewiesenen Gebieten liegen?

Ich bin Ingenieur und kann technische Dokumente einordnen, mir fehlt aber der rechtliche Überblick über den Verwaltungsweg. Hat jemand hier konkrete Erfahrungen damit gemacht, idealerweise auch im Vergleich Altbau vs. Neubau?


2 Antworten
Peter K.
Beiträge: 26
(@technikpeter_74)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Aus meiner Erfahrung: Der entscheidende Schritt ist ein kurzes Vorabgespräch mit dem Bauordnungsamt, nicht nur Unterlagen anfordern. Die sagen dir oft in 10 Minuten, ob dein Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob es als verfahrensfreie Anlage gilt – das hängt vom Bundesland und der installierten Leistung ab. Schriftlich bestätigen lassen nicht vergessen.


Antwort
S.Richter
Beiträge: 68
(@s-richter)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Das ist ein Thema, das mich beim Neubau auch beschäftigt hat. Kurz und knapp was bei mir funktioniert hat: Beim Baurechtsamt direkt nach dem rechtskräftigen B-Plan als PDF fragen und dabei explizit nach textlichen Festsetzungen zu "immissionswirksamen Anlagen" oder "technischen Außenanlagen" suchen. Die sind oft in einem separaten Textteil versteckt, den man nicht im Lageplan sieht. In meinem Fall (allgemeines Wohngebiet) gab es tatsächlich eine Zusatzfestsetzung, die WP-Außengeräte einem Nachtrichtwert von 38 statt 40 dB(A) unterwarf – das hat meinen geplanten Aufstellort dann doch nochmal verschoben.

Zu deiner Frage Altbau vs. Neubau in unterschiedlichen Gebietstypen: Das muss man wirklich getrennt betrachten, da gibt es keine gemeinsame Betrachtung. Für den Neubau lässt sich das von Anfang an einplanen, beim Altbau bleibt oft nur nachmessen lassen und ggf. Schallschutzmaßnahmen nachrüsten.

Ich hab zum Thema Sommerbetrieb übrigens schon an anderer Stelle geschrieben (Sommer-Kühlbetrieb per WP: Lohnt sich aktive Kühlung wirklich?) – da ist der Vollastbetrieb im Sommer lärmtechnisch übrigens auch ein relevanter Punkt, den man auf dem Schirm haben sollte.


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