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Kältemittel befüllen bei Sole-WP: wirklich nur Fachbetrieb?

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Stefan H.
Beiträge: 8
Themenstarter
(@s-hartmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#134]

Hallo zusammen,

ich plane gerade den Einbau einer Sole-Wasser-Wärmepumpe für unser Einfamilienhaus und beschäftige mich intensiv mit den verschiedenen Arbeitsschritten, die ich ggf. in Eigenleistung erbringen kann. Als Ingenieur habe ich grundsätzlich ein gutes technisches Verständnis, aber beim Thema Kältemittel stoße ich auf Fragen, die ich noch nicht abschließend klären konnte.

Konkret geht es mir darum: Ist das Befüllen des Kältemittelkreislaufs wirklich ausschließlich zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten, oder gibt es hier rechtliche Graubereiche? Ich meine nicht, das einfach drauflos zu machen – mir geht es ums Prinzip und um das Verständnis der Rechtslage. Was ich bisher weiß: Es gibt die EU-F-Gase-Verordnung, die den Umgang mit bestimmten Kältemitteln reguliert. Aber gilt das auch für natürliche Kältemittel wie Propan (R290), die bei manchen modernen Sole-WPs eingesetzt werden?

Zusätzlich interessiert mich, ob eine selbst durchgeführte Kältemittelbefüllung Auswirkungen auf die Förderung hat – ich plane, BEG-Förderung über die BAFA zu beantragen, und möchte da keine bösen Überraschungen erleben.

Hat jemand konkrete Erfahrungen damit oder kennt die aktuelle Rechtslage genau? Ich finde dazu leider sehr widersprüchliche Informationen im Netz.

Danke schon mal,
Stefan


4 Antworten
TobiasK87
Beiträge: 51
(@tobiask87)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Kurz gesagt: Finger weg, zumindest bei fluorierten Kältemitteln. Ohne Sachkundeschein ist das schlicht illegal und die Förderung kannst du damit auch vergessen.


Antwort
Markus28
Beiträge: 3
(@markus28)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich bin da ehrlich gesagt auch noch am Lernen, aber soviel hab ich inzwischen verstanden: Selbst wenn man theoretisch dürfte (z.B. bei R290), ist die Frage ob man es sollte eine andere. Das Werkzeug allein – Vakuumpumpe, Kältemittelwaage, Lecksucher – kostet schon ein paar hundert Euro wenn man's vernünftig machen will. Für einmaligen Gebrauch kaum wirtschaftlich.

Und bei der BAFA würde ich kein Risiko eingehen. Ich hab mich da selbst reingelesen (auch wegen PV-Kombination), und die verlangen wirklich einen Fachbetrieb für die Inbetriebnahme. Ob die Kältemittelbefüllung da explizit drin steht weiß ich gerade nicht auswendig, aber ich würde das nicht separat betrachten wollen. Die Förderung ist einfach zu wertvoll um sie durch sowas zu gefährden.


Antwort
Thomas K.
Beiträge: 14
(@thomas8977)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Stefan, kurz und klar vorab: Das ist kein Graubereich, das ist eindeutig geregelt. Die EU-F-Gase-Verordnung (Nr. 517/2014) schreibt vor, dass nur Personen mit gültigem Sachkundenachweis (Kategorie I oder II je nach Füllmenge) an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten dürfen – also befüllen, rückgewinnen, Dichtheitsprüfung usw.

Bei natürlichen Kältemitteln wie R290 (Propan) greift die F-Gase-Verordnung tatsächlich nicht, weil das kein fluoriertes Gas ist. Aber dann kommen andere Vorschriften ins Spiel: R290 ist brennbar (Kategorie A3), und für den Umgang damit gibt es eigene Sicherheitsanforderungen nach DIN EN 378 und ATEX-Richtlinien. Das setzt ebenfalls Fachkenntnis voraus, auch wenn formal kein Sachkundeschein nach F-Gase-VO verlangt wird.

Ich hatte mich mit ähnlichen Fragen schon mal beschäftigt, als es bei mir um einen defekten Verdichter ging – da war Kältemittelrückgewinnung ein Thema, ohne Fachbetrieb war da gar nichts möglich: Inverter-Verdichter defekt nach 6 Jahren – lohnt Reparatur noch?

Zur BAFA: In den Förderrichtlinien ist die fachgerechte Installation durch einen Fachbetrieb explizit gefordert. Das würde ich auf keinen Fall riskieren.


Antwort
Marco_88
Beiträge: 56
(@marco_88)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Rechtlich ist die Sache klar, wie Thomas schon geschrieben hat. Ich ergänz mal aus der Praxisperspektive: Ich plane selbst eine Hybridlösung und hab mich intensiv mit dem Thema Eigenleistung beschäftigt. Was ich dabei gelernt hab – es gibt Arbeiten wo man wirklich sparen kann (Erdarbeiten, Rohrleitungen im Keller etc.) und Arbeiten wo man es schlicht bleiben lassen sollte.

Kältemittel befüllen gehört für mich klar zur zweiten Kategorie, und nicht nur wegen der Vorschriften. Das System muss nach der Befüllung ordentlich evakuiert sein, die Füllmenge muss stimmen, und wenn da was nicht passt merkst du das oft erst wenn der Verdichter schon Schaden genommen hat. Das ist dann teuer. Ich hab in einem anderen Thread schon mal über die Hydraulik geschrieben (Hybridheizung: Gasbrenner und WP hydraulisch sinnvoll trennen?), aber beim Kältemittel ist die Fehlertoleranz nochmal deutlich geringer als bei der Hydraulikseite.


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