Hallo zusammen,
wir planen eventuell einen Umzug von Bayern nach NRW und ich bin gerade dabei, mich über Wärmepumpen zu informieren. Dabei bin ich auf ein Problem gestoßen, das mich ziemlich verwirrt: Anscheinend haben die Bundesländer unterschiedliche Lärmschutzverordnungen und Grenzwerte für Wärmepumpen?
In Bayern scheint es andere Regeln zu geben als in NRW. Kann mir jemand erklären, warum das so ist? Ich dachte, sowas wäre bundesweit einheitlich geregelt. Welche Grenzwerte gelten denn wo?
Das macht die Planung ja ziemlich kompliziert. Wenn ich hier in Bayern eine WP auslege, die gerade so die Grenzwerte einhält, und dann nach NRW ziehe - kann es dann sein, dass dieselbe Anlage dort plötzlich zu laut ist?
Wer kennt sich mit den verschiedenen Lärmschutzverordnungen aus? Gibt es irgendwo eine Übersicht über die Grenzwerte in den einzelnen Bundesländern? Bin für jeden Hinweis dankbar, bevor wir eine teure Fehlentscheidung treffen.
Puh, wieder so ein typisches Föderalismus-Problem. Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen und am Ende zahlt der Verbraucher drauf.
Ich hab mich bei meinen Dimensionierungsrechnungen auch schon über diese Uneinheitlichkeit geärgert. Mal sind es 35 dB(A), mal 30 dB(A), manche Gemeinden haben ganz eigene Auslegungen der TA Lärm.
Ehrlich gesagt: Das System ist kaputt. Wer soll da noch durchblicken? Da wird von Energiewende geredet, aber dann macht jedes Bundesland seine eigenen Hürden auf.
Da kann ich L.Weber nur zustimmen. Hab bei meiner Sommeroptimierung auch festgestellt, dass die Gemeinden sehr unterschiedlich reagieren.
In manchen Gegenden sind sie sehr pingelig, andere sind lockerer. Hängt auch davon ab, ob schon mal Beschwerden kamen. Würde auf jeden Fall vorher checken - lieber einmal zu viel gefragt als hinterher Ärger.
Das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt, den viele übersehen. Die Lärmschutzverordnungen sind Ländersache, deshalb gibt es diese Unterschiede. Grundsätzlich orientieren sich alle an der TA Lärm, aber die Bundesländer können eigene Verschärfungen oder Auslegungen vornehmen.
Bayern hat zum Beispiel in Wohngebieten nachts 35 dB(A) als Richtwert, NRW kann je nach Gemeinde strenger sein. Besonders bei Kurgebieten oder in der Nähe von Krankenhäusern sind die Grenzwerte oft niedriger.
Mein Tipp: Kontaktiere vor dem Umzug das Bauamt der Zielgemeinde und lass dir schriftlich bestätigen, welche Grenzwerte dort gelten. Eine WP, die in Bayern genehmigt wurde, kann in NRW durchaus Probleme machen. Ich hatte schon Kunden, die nach einem Umzug nachträglich Schallschutzmaßnahmen nachrüsten mussten.