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WP ohne Genehmigung gebaut - Rückbau droht, welche rechtlichen Optionen hab ich?

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WolfgangB.1947
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(@wolfgangb-1947)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen
[#33]

Hallo zusammen,

bin in einer ziemlich verfahrenen Situation und brauche dringend Rat. Habe letztes Jahr eine Luft-Wasser-WP installieren lassen (12 kW Außeneinheit), ohne vorher beim Bauamt nachzufragen. Dachte ehrlich gesagt, das wäre wie bei ner Gasheizung - einfach machen.

Jetzt kam im Mai ein Brief vom Bauamt. Ein Nachbar hat sich beschwert wegen Lärm (obwohl die Anlage sehr leise läuft, unter 35 dB). Das Amt hat festgestellt, dass ich keine Genehmigung beantragt hatte und droht jetzt mit Rückbau, wenn ich nicht bis Ende August eine nachträgliche Genehmigung bekomme.

Mein Problem: Die WP steht nur 2,8m vom Nachbargrundstück entfernt, gefordert wären aber 3m nach der örtlichen Bauordnung. Eine Versetzung würde praktisch einem Neubau gleichkommen - finanziell wäre das mein Ruin.

Der Installateur meinte damals, 3m seien nur Empfehlung. Hab das auch schriftlich, aber keine Ahnung ob das rechtlich was bringt.

Welche Optionen habe ich noch? Kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen? Oder den Installateur in Regress nehmen? Bin echt verzweifelt, zumal wir im Sommer auch noch die Kühlfunktion brauchen.

Danke schon mal für eure Hilfe!


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3 Antworten
WpSkeptiker4764
Beiträge: 25
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(@wpskeptiker4764)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Uff, das ist natürlich bitter. Kenne solche Fälle leider zu gut - viele Hausbesitzer werden von Installateuren falsch beraten oder gar nicht aufgeklärt.

Zuerst zum Installateur: Wenn er dir schriftlich bestätigt hat, dass 3m nur Empfehlung seien, hast du gute Chancen auf Schadensersatz. Das ist grob fahrlässig von ihm - jeder Fachbetrieb muss die örtlichen Bauvorschriften kennen. Ich würde sofort einen Anwalt für Baurecht konsultieren.

Zur Ausnahmegenehmigung: Die ist theoretisch möglich, aber bei nur 20cm Unterschreitung und einem bereits beschwerdeführenden Nachbarn sehr unwahrscheinlich. Das Bauamt wird argumentieren, dass die Vorschriften ja nicht grundlos existieren.

Mein Tipp: Lass trotzdem einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung mit Befreiung stellen. Parallel dazu den Installateur rechtlich angehen. Manchmal hilft auch ein Gespräch mit dem Nachbarn - vielleicht lässt sich da was regeln mit zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen.

Die Frist bis August ist allerdings sehr knapp. Handle schnell!


Antwort
Markus91
Beiträge: 34
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(@markus91)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Schwierige Geschichte, Wolfgang. Ich hab bei meinem EFH-Projekt auch viel zu den Genehmigungsthemen recherchiert und kann nur sagen: die 3m-Regel ist in den meisten Bundesländern tatsächlich bindend, nicht nur Empfehlung.

Dein Installateur hat dich definitiv falsch beraten. Schriftliche Bestätigung ist Gold wert für eine Klage. Aber ehrlich gesagt - selbst wenn du Schadensersatz bekommst, löst das dein aktuelles Problem nicht.

Ich würde parallel mehrere Wege gehen:
1. Sofort Befreiungsantrag stellen (auch wenn Chancen gering)
2. Rechtsbeistand holen für Installateur-Klage
3. Mit Nachbarn reden - eventuell zusätzliche Lärmschutzwand errichten?

Falls alles nicht klappt: Eine Versetzung ist teuer, aber nicht immer ein kompletter Neubau. Vielleicht geht's mit gebrauchter Technik günstiger. Lass dir verschiedene Angebote machen.


Antwort
M.Bachmann
Beiträge: 24
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(@m-bachmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Die Situation ist leider typisch für unsere bürokratischen Hürden. Habe bei meinem EFH-Projekt auch erlebt, wie komplex die Vorschriften sind.

Konkret zu deinem Fall: Der Befreiungsantrag ist definitiv einen Versuch wert. Argumente könnten sein: bereits investierte Summe, technische Unmöglichkeit der exakten Einhaltung bei der Grundstücksgröße, moderne lärmoptimierte Technik.

Wichtig ist eine professionelle Lärmschutzprognose. Wenn du nachweisen kannst, dass trotz 2,8m Abstand alle Grenzwerte eingehalten werden, stehen die Chancen besser.

Zum Installateur: Klarer Fall von Falschberatung. Auftragsbestätigung und seine schriftliche Äußerung sichern, sofort anwaltlich prüfen lassen. Da geht's um sechsstellige Summen.

Falls der Befreiungsantrag abgelehnt wird, könntest du noch Widerspruch einlegen und ggf. bis vors Verwaltungsgericht gehen. Das verschafft dir zumindest Zeit.


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