Hi zusammen,
stehe gerade vor einem Problem und hoffe, jemand von euch hatte schon mal eine ähnliche Situation. Wir planen für unser Einfamilienhaus (Baujahr 1985) eine neue Wärmepumpe im Keller zu installieren. Da das Außengerät aus optischen Gründen nicht an die Fassade soll, haben wir uns für einen Monoblock entschieden, der komplett im Keller steht.
Jetzt hat aber der Brandschutzgutachter Bedenken angemeldet. Er meint, wegen dem Kältemittel (R32) bräuchten wir zusätzliche Brandschutzmaßnahmen - eventuell sogar eine automatische Löschanlage. Das würde das ganze Projekt um 15.000€ verteuern!
Der Kellerraum ist etwa 25 qm groß, hat ein Fenster nach draußen und normale Deckenhöhe. Die WP soll eine 12 kW Monoblock werden. Lüftung ist vorhanden.
Kennt jemand die aktuellen Brandschutzbestimmungen für sowas? Ist eine Löschanlage wirklich Pflicht oder übertreibt der Gutachter? Will das Projekt noch diesen Sommer abschließen, bevor der Urlaub kommt...
Danke schon mal für eure Hilfe!
Peter
Hi Peter,
die Brandschutzauflagen für Wärmepumpen im Keller sind tatsächlich ein komplexes Thema. Nach TRGS 400 und der aktuellen Fassung der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) hängt es von verschiedenen Faktoren ab: Kältemittelmenge, Raumgröße und Lüftungskonzept.
Bei R32 und einer 12 kW Anlage sprechen wir von etwa 3-4 kg Kältemittel. Das ist noch im unkritischen Bereich. Eine automatische Löschanlage ist normalerweise erst bei größeren gewerblichen Anlagen oder bei ungünstigen Raumverhältnissen erforderlich.
Mein Tipp: Hol dir eine Zweitmeinung von einem anderen Brandschutzgutachter. Manchmal sind die Kollegen etwas übervorsichtig. Eine ausreichende Belüftung und eventuell ein Gaswarnmelder reichen oft aus.
Vorher hatte ich bei einem Split-System ähnliche Diskussionen - da war's am Ende auch weniger dramatisch als befürchtet.
Bei 25qm Kellerraum und nur 3-4kg R32 ist eine Löschanlage völlig übertrieben. Das Zeug ist zwar brennbar, aber nicht hochexplosiv wie manche denken.
Die Konzentration müsste schon extrem hoch werden, bevor's kritisch wird. Bei normaler Belüftung ist das praktisch ausgeschlossen.
Würde auch zur Zweitmeinung raten - 15k für eine Löschanlage klingt nach Geldmacherei.
Moment mal - bevor ihr alle den Gutachter schlechtredet, sollte Peter erstmal prüfen, ob es lokale Besonderheiten gibt. Manche Bundesländer oder Gemeinden haben schärfere Auflagen.
Außerdem: Wenn der Keller gleichzeitig als Heizraum genutzt wird und noch andere brennbare Stoffe lagern (Öltank, Holz, etc.), kann sich die Situation ändern. Das erwähnt Peter nämlich nicht.
Ich würde den Gutachter erstmal nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen, bevor ich ihn als Geldmacher abstempel.
Hallo Peter,
kann Stefan nur zustimmen. Bei der Raumgröße und Kältemittelmenge ist eine Löschanlage definitiv nicht vorgeschrieben. Wichtig ist vor allem eine ausreichende natürliche oder technische Lüftung.
Falls der Gutachter auf seiner Meinung beharrt, lass dir die entsprechenden Normen und Vorschriften schriftlich nennen. Oft können die das dann nicht konkret belegen.
Alternativ könntest du auch über eine Split-Lösung nachdenken - dann steht der Verdichter außen und du hast im Keller nur die Hydraulikeinheit. Hatte bei meinem Neubau ähnliche Überlegungen, bin dann aber bei der Monoblock-Lösung geblieben.