Hallo zusammen,
wir haben ein wunderschönes Fachwerkhaus von 1847, das unter Denkmalschutz steht. Jetzt möchten wir endlich auf eine Wärmepumpe umsteigen – nicht nur wegen der Heizkosten, sondern auch um später eine PV-Anlage sinnvoll zu nutzen. Der Gedanke, die Stromkosten zu senken und die WP mit Eigenverbrauch zu fahren, reizt mich schon lange.
Aber: Der Denkmalschutzbeauftragte der Stadt hat uns bereits signalisiert, dass jede äußere Veränderung genehmigungspflichtig ist. Ein Außengerät an der Fassade kommt wahrscheinlich nicht in Frage – die würden das nie erlauben.
Meine Fragen:
1. Gibt es da rechtlich eine Grauzone? Muss wirklich jede Luft-WP genehmigt werden, oder nur die mit sichtbarem Außengerät?
2. Wäre eine unsichtbare Lösung (z.B. Gerät im Keller, Luft von innen?) rechtlich einfacher – oder ist das trotzdem Denkmalschutz-relevant?
3. Hat jemand Erfahrung damit gemacht, solche Genehmigungen trotzdem zu bekommen? Was hat geholfen?
Vielleicht kennt jemand auch einen Energieberater, der sich mit Denkmalschutz auskennt. Das würde mich interessieren.
Danke für Tipps!
Hallo Klaus,
bei meiner Sole-Wasser-Anlage hatte ich Glück, weil unterirdisch nichts vom Denkmalschutz betroffen ist. Bei dir ist das anders. Meine Erkenntnis nach 12 Jahren: Mit dem Denkmalschutzamt muss man früh reden, nicht später. Die sind keine Monster, wenn der Plan sauber ist.
Zu deiner Frage: Ein Außengerät fällt definitiv unter Genehmigungspflicht. Eine komplett verborgene Lösung – Gerät im Keller, Zuluft von innen über Kanäle – könnte genehmigungsfähig sein, wenn die Fassade unverändert bleibt. Aber die Kosten und die Komplexität sind erheblich. Hast du die Option geprüft, eine Hybridlösung mit deiner Gas-Brennwerttherme zu betreiben? Das könnte ein Mittelweg sein.