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Luftwärmepumpe Neubau - ist überhaupt eine Genehmigung nötig?

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Markus91
Beiträge: 34
Themenstarter
(@markus91)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen
[#45]

Hallo zusammen,

wir bauen gerade unser erstes Eigenheim und stehen jetzt vor der Frage der Heizungsinstallation. Haben uns für eine Luftwärmepumpe entschieden (Außenaufstellung, Monoblock). Jetzt bin ich etwas verwirrt wegen der Genehmigungsgeschichte.

Unser Installateur meint, da es ein Neubau ist und die WP sowieso mit in die Bauplanung eingeflossen ist, bräuchten wir keine separate Baugenehmigung für die Wärmepumpe selbst. Das wäre alles schon über die Baugenehmigung für das Haus abgedeckt. Stimmt das so?

Bin jetzt unsicher, weil ich online verschiedene Aussagen gelesen hab. Manche schreiben, dass man trotzdem nochmal separat genehmigen lassen muss. Will nicht nachher Ärger mit dem Bauamt bekommen.

Wir sind in NRW, falls das eine Rolle spielt. Hat jemand Erfahrung mit Neubau und Luftwärmepumpen? Reicht es wirklich, wenn die WP in den ursprünglichen Bauunterlagen mit drin steht?

Danke schon mal für eure Hilfe!


4 Antworten
Marc_85
Beiträge: 22
(@marc_85)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Kann ich so bestätigen. Bei uns war die Luft-WP auch direkt in der Bauplanung mit drin und wir brauchten keine extra Genehmigung. Das Bauamt hat nur geschaut, dass die Abstandsregeln stimmen.

Wenn du ganz sicher gehen willst, lass dir vom Installateur ne schriftliche Bestätigung geben, dass alles den Vorschriften entspricht. Falls später doch Fragen kommen, hast du dann was in der Hand.


Antwort
Stefan-Mueller
Beiträge: 30
(@stefan-mueller)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Dein Installateur hat grundsätzlich recht. Bei einem Neubau ist die Wärmepumpe normalerweise bereits Teil der Bauplanung und damit über die Baugenehmigung des Hauses mit abgedeckt. Das gilt besonders, wenn die WP in den eingereichten Plänen bereits eingezeichnet war.

Wichtig ist aber: Die technischen Anforderungen müssen trotzdem eingehalten werden - Mindestabstände zum Nachbarn, Lärmschutz etc. Und falls ihr später mal die Position der Außeneinheit ändern wollt, kann das wieder genehmigungspflichtig werden.

In NRW ist es tatsächlich so geregelt. Ich hatte bei meinem eigenen Projekt eine ähnliche Situation. Solange alles ordnungsgemäß in den Bauunterlagen dokumentiert ist, seid ihr auf der sicheren Seite.


Antwort
H.Kellner
Beiträge: 15
(@h-kellner)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Bei Neubauten ist das eigentlich Standard, dass die WP mit der Hauptbaugenehmigung durch ist. Hab das bei meinen Kunden bisher immer so erlebt. Solange die Außeneinheit nicht größer wird als geplant und die Lärmwerte stimmen, gibt's da normalerweise keine Probleme.

Aber Vorsicht bei der Aufstellung - auch im Neubau müssen die 3m Abstand zum Nachbarn eingehalten werden. Und je nach Gemeinde können zusätzliche Lärmschutzauflagen dazukommen. Das sollte euer Installateur aber alles wissen.


Antwort
SkeptikJAZ42
Beiträge: 30
(@skeptikjaz42)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Naja, so einfach ist das auch wieder nicht. Kommt drauf an, was genau in euren Bauunterlagen steht. Wenn da nur "Wärmepumpe" als Heizsystem angegeben ist, aber keine konkreten Angaben zu Aufstellort, Gerätemaße und Schallwerten stehen, kann das Bauamt nachträglich noch Probleme machen.

Ich würde zur Sicherheit beim zuständigen Bauamt nachfragen. Ein kurzer Anruf kostet nix und ihr habt Gewissheit. Hab schon Fälle erlebt, wo nachträglich doch noch ne Änderungsgenehmigung verlangt wurde.


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