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EnEV vs. GEG 2026: Was gilt jetzt wirklich für meinen Neubau?

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Tobias K.
Beiträge: 15
Themenstarter
(@erdwaermepro42)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#211]

Hallo zusammen,

ich bin gerade in der intensiven Planungsphase für meinen Neubau und stoße immer wieder auf verwirrende Informationen zu EnEV und GEG. Mein Architekt spricht vom GEG, ein anderer Planer bezieht sich noch auf die EnEV – und ich weiß gar nicht, welche Anforderungen mich jetzt wirklich treffen.

Ich plane eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsondenanlage. Für die Förderung (BEG) muss ich ja nachweisen, dass bestimmte Effizienz- und Qualitätsstandards erfüllt sind. Die Frage ist: Welche Norm/Verordnung ist denn jetzt bindend für meinen Neubau im August 2026? Gilt noch die EnEV oder nur noch das GEG?

Und noch wichtiger: Welche konkreten Unterschiede ergeben sich für meine Wärmepumpen-Planung? Muss die Heizlastberechnung nach anderen Regeln erfolgen? Beeinflussen die unterschiedlichen Anforderungen auch meine Sondenkonfiguration oder die Systemauslegung?

Ich möchte die Förderung maximal nutzen und keine Überraschungen bei der Abrechnung bekommen. Wer kann mir hier Klarheit geben?

Danke schonmal!


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1 Antwort
R.Hoffmann
Beiträge: 38
(@r-hoffmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Guten Tag Tobias,

da freut mich, dass ich das Thema hier wiederentdecke – ähnliche Verwirrung hatte ich ja auch, als ich mich vor Jahren mit Heizlastberechnungen nach Norm beschäftigt habe.

Kurz gesagt: Die EnEV ist seit 2020 aufgehoben, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat sie ersetzt. Für Ihren Neubau 2026 gilt definitiv nur noch das GEG. Es ist das übergeordnete Regelwerk für Energieeffizienz und Heizungstechnik.

Für die BEG-Förderung bei Ihrer Sole-WP relevant: Das GEG schreibt vor, dass Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831-1 erfolgen müssen. Das war unter der EnEV teilweise lockerer. Außerdem sind die Anforderungen an Wärmedämmung des Gebäudes im GEG teilweise verschärft worden.

Für Ihre Sondenkonfiguration ändert sich indirekt etwas: Die Auslegung hängt von der berechneten Heizlast ab – und wenn diese nach strengeren Kriterien ermittelt wird, kann die erforderliche Sondenanlage kleiner oder auch größer ausfallen.

Mein Tipp: Lassen Sie den Planer explizit bestätigen, dass er nach GEG rechnet und nach DIN EN 12831-1.


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