Forum

Benachrichtigungen
Alles löschen

Eigenleistung beim Erdaushub angerechnet – Förderkürzung gerechtfertigt?

8 Beiträge
8 Benutzer
0 Reactions
24 Ansichten
SkeptikerWP47
Beiträge: 37
Themenstarter
(@skeptikerwp47)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#88]

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas ratlos und hoffe hier auf ein paar erfahrene Meinungen. Wir haben im Frühjahr eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen lassen und dabei den Erdaushub für die Fundamentplatte sowie einige Erdarbeiten rund ums Außengerät selbst erledigt – also mit eigenem Bagger (Nachbar hat einen, den ich ausleihen durfte) und ein paar Helfern am Wochenende. Das hat uns ca. 1.800€ an Handwerkerkosten gespart, die der ursprüngliche Installateur in seinem Angebot hatte.

Jetzt hat das BAFA bei der Bewilligung die förderfähigen Kosten um genau diesen Betrag gekürzt, weil "Eigenleistungen keine anrechenbaren Kosten im Sinne der BEG-Richtlinien darstellen". Das klingt erstmal logisch, aber ich frage mich: Ist das wirklich so eindeutig geregelt, oder hat da der Sachbearbeiter vielleicht einen Ermessensspielraum genutzt?

Das Ärgerliche ist, dass die Eigenleistung ja nicht die WP-Anlage selbst betrifft, sondern nur Vorbereitungsarbeiten. Der Heizungsbauer hat die eigentliche Installation komplett übernommen und alles abgenommen bekommen. Im Bescheid steht kein konkreter Paragraph, nur der allgemeine Hinweis auf die Richtlinie.

Wer kennt sich damit aus? Lohnt ein Widerspruch oder ist das aussichtslos? Und falls jemand ähnliches erlebt hat – wie ist das ausgegangen?

Danke schon mal!


7 Antworten
Klaus H.
Beiträge: 8
(@klaushermann25)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Ich kenn das Thema ein bisschen von einer anderen Seite – hab mich zuletzt viel mit dem beschäftigt was man bei WP-Projekten selber machen darf und was nicht, vor allem bezüglich Versicherung und Gewährleistung (hatte dazu hier im Forum geschrieben).

Bei der Förderung ist es leider ähnlich: Sobald du Teile der Arbeiten selbst erledigst, auch wenn's "nur" Aushub ist, verlierst du den entsprechenden Förderanteil. Das ist wohl gewollt – der Staat will Geld in professionell durchgeführte Maßnahmen lenken, nicht in Materialkosten oder Eigenleistungen subventionieren.

Ob sich ein Widerspruch lohnt hängt meiner Meinung nach davon ab wie hoch die konkrete Einbuße ist. 1.800€ Bemessungsgrundlage weniger – bei 35% Förderquote wären das 630€. Für das Aufsetzen eines Widerspruchs, eventuell mit Anwalt, lohnt das kaum. Anders wäre es wenn du meinst, die Kürzung wurde fehlerhaft berechnet.


Antwort
Markus B.
Beiträge: 14
(@markus-breitner)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Kurz gesagt: Ja, das ist nachvollziehbar und entspricht der Richtlinie. Eigenleistungen zählen schlicht nicht als förderfähige Ausgaben, egal ob Vorbereitungsarbeiten oder Kerninstallation. Das BAFA muss das so handhaben, sonst wäre die Bemessungsgrundlage nicht prüfbar.


Antwort
Markus H.
Beiträge: 9
(@markus_h79)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Das ist tatsächlich ein Punkt, der in der BEG-Förderung klar geregelt ist: Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig, weil nur tatsächlich gezahlte Rechnungsbeträge an Fachunternehmen als Bemessungsgrundlage zählen. Das ist kein Ermessen des Sachbearbeiters, sondern steht so in den FAQ der BEG auf der BAFA-Seite.

Die Argumentation, dass es sich "nur" um Vorbereitungsarbeiten handelt, hilft da leider nicht weiter. Entscheidend ist, ob der Betrag in einer Rechnung eines Fachbetriebs auftaucht oder nicht – tut er nicht, fließt er nicht in die Förderquote ein. Klingt unfair, ist aber nachvollziehbar wenn man bedenkt, dass die Förderung Anreize für professionelle Umsetzung setzen soll.

Ein Widerspruch auf Basis der fehlenden Paragraphennennung könnte theoretisch zu einer Nachbesserung des Bescheids führen, also einer besseren Begründung – aber an der inhaltlichen Entscheidung selbst ändert das wahrscheinlich nichts. Ich hab im Thread zu den 4000€ Angebotsunterschieden hier auch mal geschrieben, wie unterschiedlich Angebote strukturiert werden – das betrifft letztlich die gleiche Problematik.


Antwort
R.Hofmann
Beiträge: 27
(@r-hofmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hab bei Soleprojekten ähnliche Erfahrungen gemacht – sobald Eigenleistungen irgendwie auftauchen, wird's kompliziert mit der Förderung. Die BAFA ist da ziemlich konsequent.

Ein Widerspruch is meiner Erfahrung nach nur dann sinnvoll wenn du einen formalen Fehler im Bescheid nachweisen kannst, z.B. falsche Berechnung oder falsch zitiete Rechtsgrundlage. Nur inhaltlich "finde ich das ungerecht" reicht nicht. Wenn der Bescheid rechnerisch stimmt, würd ich's akzeptieren und weiterplanen.


Antwort
Seite 1 / 2
Teilen: