Hallo zusammen,
ich brauche dringend eine Einschätzung, bevor mein Handwerker nächste Woche weiter macht. Folgende Situation: Ich habe im Juni einen BEG-Antrag bei der KfW gestellt, der ist aber noch nicht bewilligt. Mein Heizungsbauer meinte, wir könnten schon mal die alte Ölheizung raus nehmen und die Leitungen vorbereiten lassen, das sei 'nur Vorbereitung' und zähle nicht als Maßnahmenbeginn. Ich war mir nicht so sicher, hab aber dann doch grünes Licht gegeben, weil die Terminlage beim Betrieb so eng ist – der hat im August kaum Kapazitäten und im Herbst will ich eigentlich fertig sein.
Jetzt hab ich aber gelesen, dass die KfW den 'Beginn der Maßnahme' sehr weit auslegt, und dass selbst Abrissarbeiten an der alten Anlage schon als Beginn gewertet werden können. Demontage der Ölheizung ist jedenfalls bereits erfolgt, der Tank wurde auch schon fachgerecht entsorgt.
Weiß jemand, wie das konkret bei der KfW gehandhabt wird? Droht mir eine sofortige Ablehnung wenn ich das wahrheitsgemäß angebe? Oder gibt es da Graubereiche? Ich will natürlich nichts Falsches behaupten, aber gleichzeitig wäre ein Verlust der Förderung bei dem Projekt wirklich schmerzhaft – wir reden über mehrere tausend Euro.
Der Energieberater ist gerade im Urlaub (typisch Juli), ich erreich den erst in zwei Wochen wieder.
Danke für jeden Hinweis!