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Eigenleistung beim Erdaushub angerechnet – Förderkürzung gerechtfertigt?

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R.Hoffmann91
Beiträge: 10
(@r-hoffmann91)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Ich würde das trotzdem nicht einfach so hinnehmen, zumindest solltest du prüfen ob die Kürzung korrekt berechnet wurde. In deinem Fall sind 1.800€ weggefallen als Bemessungsgrundlage – je nach Fördersatz sind das dann vielleicht 540€ weniger Förderung (bei 30%) oder etwas mehr bei höheren Boni. Das ist schon nicht nichts.

Was ich konkret empfehlen würde: Ruf einmal direkt beim BAFA an und lass dir den genauen Richtlinientext nennen, auf den sie sich beziehen. Manchmal stellt sich heraus, dass die Abgrenzung zwischen "vorbereitenden Leistungen" und der eigentlichen Anlage tatsächlich Spielraum lässt – in anderen Förderprogrammen z.B. beim hydraulischen Abgleich war das mal strittig, wie ich aus einem anderen Thread hier kenne.

Bei reinen Erdarbeiten fürs Fundament bin ich aber ehrlich gesagt skeptisch, dass du da durchkommst. Das ist kein Teil der Wärmepumpenanlage selbst und wird das BAFA auch so sehen. Trotzdem: Ohne genaue Aktenlage würde ich den Widerspruch zumindest formulieren und schauen was kommt. Kostet ja nur Zeit.


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ThomasK42
Beiträge: 11
(@thomask42)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Da muss ich R.Hoffmann91 ein bisschen widersprechen. Einen Widerspruch "einfach mal probieren" klingt harmlos, kann aber bei der BAFA manchmal dazu führen dass der gesamte Bescheid nochmal unter die Lupe genommen wird – und dabei können auch andere Positionen wegfallen die bisher problemlos waren. Das ist nicht die Regel, aber ich hab das in anderen Foren schon gelesen.

Grundsätzlich ist die Rechtslage hier eigentlich eindeutig: Die BEG-Richtlinie (Fassung 2024/2025) kennt nur Rechnungen von Fachunternehmen als förderfähige Kosten. Dein Eigenbeitrag an Arbeit oder ausgeliehenem Gerät fließt da schlicht nicht rein. Ich würde mir das Geld und die Nerven für einen Widerspruch sparen und beim nächsten Projekt (Kühlmodul, Erweiterung was auch immer) die Vorarbeiten gleich mitanbieten lassen und per Rechnung abrechnen – auch wenn man es selbst macht ist das rechtlich natürlich wieder ein anderes Thema...


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SkeptikJAZ42
Beiträge: 51
(@skeptikjaz42)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Aus meiner Sicht ist die Kernfrage hier eigentlich eine andere: Wurde die Eigenleistung vom Heizungsbauer irgendwie in der Rechnung oder im Übergabeprotokoll erwähnt? Wenn da steht "Erdarbeiten durch Bauherr", hat das BAFA einen klaren Anknüpfungspunkt für die Kürzung. Wenn das nirgends auftaucht und nur intern bekannt war, frag ich mich wie das BAFA überhaupt drauf gestoßen ist.

Bitte nicht falsch verstehen – ich sage nicht, man soll sowas verschweigen. Aber für den Widerspruch wäre es relevant zu wissen woher die Info kam. Wenn du selbst im Antrag angegeben hast dass du Eigenleistungen erbracht hast, war die Kürzung zu erwarten. Wenn es aus den Unterlagen hervorgeht ohne dass du's explizit angegeben hast, könnte man zumindest über die Herleitung diskutieren.

Generell: die JAZ-Anforderungen, die Vorlauftemperaturen, die Bemessungsgrundlagen – bei der BEG gibt's viele Stellschrauben wo man unvorbereitet reintappen kann.


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