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BEG-Förderung für Smart-Home-Komponenten: Was zählt wirklich dazu?

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Markus B.
Beiträge: 14
(@markus-breitner)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Ich hab mich bei meinem Sanierungsprojekt auch intensiv damit beschäftigt. Was ich recherchiert habe: Förderfähig sind laut BEG-Richtlinie Anlagen zur Wärmeerzeugung plus notwendige Systemkomponenten. "Notwendig" ist das Schlüsselwort – und da liegt das Problem mit reiner Monitoring-Hardware.

Ein hydraulischer Abgleich, Regelungstechnik, Wärmemengenzähler (der oft sogar Pflicht ist!) – das zählt dazu. Aber ein Energiezähler speziell fürs Home-Assistant-Dashboard dürfte schwer als "notwendige Systemkomponente" zu argumentieren sein.

Ich würd trotzdem empfehlen beim Energieeffizienz-Experten nachzufragen wenn du einen eingeschaltet hast – manche haben da kreativen Spielraum bei der Beschreibung. Aber Vorsicht: Wenn das BAFA später Nachweise anfordert und die Komponenten nicht zur eigentlichen Anlage gehören, kann das ungemütlich werden. Hab das im Amortisations-Thread auch schon diskutiert – am Ende zählt was tatsächlich anerkannt wird.


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