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Welche energetischen Kennwerte brauche ich für BEG-Zuschuss im Altbau?

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ThermoDirk_1988
Beiträge: 10
Themenstarter
(@thermodirk_1988)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen
[#65]

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor der Frage wie ich mein Haus von 1974 energetisch bewerten lassen muss damit ich überhaupt die Voraussetzungen für BEG-Förderung erfülle. Das Haus hat noch die originale Ölheizung drin, Dämmung wenn dann minimal, und ich möchte auf Wärmepumpe umsteigen.

Jetzt hab ich verschiedene Sachen gelesen und bin ehrlich gesagt ziemlich durcheinander. Manche sagen man braucht einen aktuellen Energieausweis, andere reden von einem Sanierungsfahrplan (iSFP), und manche Handwerker die ich angefragt hab meinen man könne einfach 'so' anfangen. Stimmt das?

Mich interessiert konkret: Muss der Energieberater vor dem eigentlichen Antrag tätig werden, oder reicht der auch nach Einreichung nach? Und welche Kennwerte werden überhaupt geprüft – also Primärenergiebedarf, Endenergie, oder geht es eher um die Vorab-Nachweisführung dass das Gebäude bestimmte Mindeststandards nicht erfüllt (als Grund für die Sanierung)?

Da das gerade Anfang Juni ist und ich den Sommer nutzen würde für die Planung bevor im Herbst gebaut werden soll, wäre es schön wenn ich das bald klären könnte. Mein Energieberater hat Urlaub bis Mitte Juli und ich will nicht einfach drauf warten ohne zu wissen worum es geht.

Danke schon mal!


2 Antworten
WaermeFuchs88
Beiträge: 8
(@waermefuchs88)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Ich seh das ein bisschen anders als Stefan oben – der Punkt mit dem Energieberater klingt einfacher als er ist. Hab das selber durchgemacht und muss sagen: such dir frühzeitig jemanden aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste (nicht einfach irgendeinen der sagt er kenn sich aus). Die Qualität ist da wirklich sehr unterschiedlich. Für Sommer-Planung mit Herbst-Start hast du eigentlich noch genug Zeit, aber warte nicht bis August.


Antwort
Stefan-Berger
Beiträge: 30
(@stefan-berger)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Das ist tatsächlich etwas komplexer als viele Handwerker einem erzählen. Für die BEG-Einzelmaßnahme (also nur der Heizungstausch ohne Komplettsanierung) brauchst du keinen iSFP – der ist nur relevant wenn du den iSFP-Bonus obendrauf haben möchtest, der gibt dann nochmal 5% extra. Den Bonus gibt's aber nur wenn der Sanierungsfahrplan vor dem Antrag erstellt wurde, das ist tatsächlich eine echte zeitliche Bedingung.

Für den reinen Wärmepumpentausch ohne Bonus reicht es wenn ein zugelassener Energieberater (also jemand aus der Bundesförderliste, BzA-Nummer) die Maßnahme begleitet und bestätigt. Den Energieausweis selbst brauchst du für den Antrag nicht zwingend – aber für die technische Auslegung der Wärmepumpe (Heizlastberechnung nach EN 12831) ist er eine sinnvolle Grundlage.

Bei MFH schaue ich das etwas anders an, aber beim Einfamilienhaus von 1974 mit Ölheizung ist der Fall eigentlich klar – du erfüllst die Voraussetzung 'nicht erneuerbar' locker, da gibt's keine Hürde. Lass deinen Energieberater im Juli kurz drüberschauen und frag ob er vorher wenigstens telefonisch die Eckdaten bestätigen kann.


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