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JAZ-Mindestanforderung für BEG-Förderung – was gilt aktuell?

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Bernd_81
Beiträge: 57
Themenstarter
(@bernd_81)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#76]

Hallo zusammen,

ich plane gerade meinen Heizungstausch für den Herbst und stecke mitten in der Antragsvorbereitung. Beim Thema Förderung bin ich jetzt auf die Jahresarbeitszahl gestoßen und ehrlich gesagt blick ich da nicht ganz durch.

Ich hab gelesen, dass es eine Mindest-JAZ gibt, die die Wärmepumpe erreichen muss, damit die BEG-Förderung überhaupt gewährt wird. Aber je nachdem wo ich lese, stehen da unterschiedliche Werte – mal 2,5, mal 3,0, mal was anderes. Und dann scheint es noch einen Unterschied zu machen, ob es eine Luft-Wasser-WP oder eine Erdwärme-Anlage ist.

Meine konkrete Situation: Einfamilienhaus, Baujahr 1988, teilweise bereits gedämmte Außenwände, Heizkörper noch drin (kein Fußboden). Ich schaue gerade ob ich noch in diesem Jahr loslegen kann oder ob ich das auf nächstes Frühjahr verschiebe.

Meine Fragen:
– Welcher JAZ-Mindestwert ist aktuell (Stand Juni 2026) für die BEG-Förderung vorgeschrieben?
– Wird die JAZ berechnet oder gemessen, und wer macht das?
– Kann meine Anlage die Anforderung verfehlen und ich bekomme trotzdem Geld, oder ist das ein hartes Ausschlusskriterium?

Falls jemand das gerade selbst durchgemacht hat, wäre ich für konkrete Erfahrungen sehr dankbar. Danke schon mal!


3 Antworten
Heinz W.
Beiträge: 31
(@h-weber34)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Kurz gesagt: 2,7 für Luft-WP ist der aktuelle Mindestwert, und das ist tatsächlich nicht verhandelbar. Bei Heizkörpern im Altbau würde ich vor dem Antrag unbedingt einen hydraulischen Abgleich machen lassen und die Vorlauftemperaturen real prüfen – manche Anlagen laufen mit viel mehr Reserve als man denkt.


Antwort
Markus B.
Beiträge: 10
(@markus79)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Ich seh das etwas anders als T.Brinkmann74, zumindest was die Pauschalaussage zu Heizkörpern angeht. Es kommt wirklich drauf an wie hoch die Vorlauftemperaturen tatsächlich sein müssen. Ich hab mich da intensiv mit beschäftigt, weil ich selbst PV drauf hab und die Kombination WP + PV optimieren wollte – da spielt die JAZ auch ne große Rolle für die Wirtschaftlichkeit. Meinen Thread dazu gibt's hier falls interessant: WW-Bereitung per WP + PV: Wann lohnt sich Überschussladung wirklich?

Viele Altbauten aus den 80ern mit überdimensionierten Heizkörpern schaffen auch bei 50-55°C Vorlauf noch eine JAZ knapp über 2,7, weil die Heizkörper durch ihre Größe teilweise mit niedrigeren Temperaturen fahren können als gedacht. Das muss aber wirklich ein Fachmann nachrechnen, nicht schätzen.

Was die Werte betrifft: Die 2,7 bzw. 3,8 sind korrekt, das ist die sog. "Seasonal Performance Factor"-Anforderung im BEG-Kontext. Und ja, hartes Kriterium, da gibt's nix zu rütteln.


Antwort
T.Brinkmann74
Beiträge: 16
(@t-brinkmann74)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Die Mindest-JAZ ist tatsächlich etwas, das viele unterschätzen. Aktuell (soweit ich das verfolge) liegt die Anforderung bei 2,7 für Luft-Wasser-Wärmepumpen und 3,8 für Sole-Wasser- bzw. Wasser-Wasser-Anlagen – das sind die sogenannten saisonalen Arbeitszahlen, also keine Momentaufnahme, sondern ein Jahresdurchschnitt. Der Wert wird nicht gemessen, bevor du Förderung kriegst, sondern vom Fachbetrieb anhand der Anlagenplanung berechnet und im Antrag bestätigt. Dein Installateur muss das also mit ausweisen.

Bei dir klingt die Situation ehrlich gesagt nicht ganz unkompliziert – Heizkörper ohne Fußbodenheizung bedeuten oft höhere Vorlauftemperaturen, und das drückt die JAZ. Ob du den Mindestwert trotzdem erreichst, hängt stark von den tatsächlichen Vorlauftemperaturen und der Heizlastberechnung ab. Das sollte dein Planer vorher durchrechnen. Ich hab das selbst beim Elektriker-Angebot gemerkt, dass solche technischen Details oft erst spät auftauchen: Elektriker-Angebot für WP-Installation erhalten – ist das normal?

Kurze Antwort auf deine dritte Frage: Ja, das ist ein hartes Kriterium. Wenn die berechnete JAZ den Mindestwert unterschreitet, gibt's keine Förderung. Keine Ausnahme, keine Kulanz.


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