Hallo zusammen! Ich bin neu hier und stehe gerade mitten in der Planung für eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Eigentlich wollte ich das Projekt noch diesen Sommer anstoßen, bevor der Herbst kommt und alle Handwerker völlig ausgebucht sind – aber jetzt hänge ich schon bei den Formalitäten fest.
Konkret geht es mir um den Gebäudeenergieausweis (GEA). Unser Haus wurde 1987 gebaut, und wir haben bisher nur einen alten Bedarfsausweis von 2012, der schon abgelaufen ist. Jetzt frage ich mich: Muss vor dem Stellen des BEG-Förderantrags zwingend ein aktueller Energieausweis vorliegen, oder reicht das auch erst zur Schlussabrechnung?
Ich hab schon verschiedene Sachen gelesen, die sich zum Teil widersprechen. Manche sagen, ohne gültigen Ausweis geht gar nichts, andere behaupten, der wird nur im Einzelfall angefordert. Mein Installateur meinte, er bräuchte den für die Dokumentation, hat sich aber auch nicht ganz sicher geklungen.
Da ich beim Antrag keine Fehler machen will – gerade wegen der möglichen JAZ-relevanten Systemauslegung möchte ich alles sauber aufsetzen – wäre ich für konkrete Erfahrungen aus der Praxis sehr dankbar. Hat jemand von euch den Antrag mit oder ohne aktuellen Ausweis durchgebracht? Was hat das BAFA bzw. die KfW bei euch tatsächlich verlangt?
Hallo und willkommen im Forum!
Ich kann dir zwar nur aus meiner Erfahrung mit der Sole-Wasser-WP berichten, aber das BEG-Verfahren ist ja bei allen Wärmepumpentypen dasselbe. Bei meinem Antrag damals (ist schon etwas her, aber das Grundprinzip hat sich nicht grundlegend geändert) wurde der Energieausweis nicht zwingend vorab verlangt. Der muss für die Einzelmaßnahmen über das BEG nicht unbedingt vor Antragstellung vorliegen – das ist beim Effizienzhaus-Programm anders.
Was ich aber sagen würde: Lass ihn trotzdem zeitnah erstellen. Erstens brauchst du ihn eh früher oder später, zweitens kann ein aktueller Bedarfsausweis bei der Systemauslegung helfen, gerade wenn du die JAZ vernünftig dimensionieren willst. Für dein Baujahr 1987 lohnt sich das sowieso.
Mein konkreter Tip: Ruf direkt beim BAFA-Infocenter an und frag dort nach. Die geben meistens klare Auskunft, was aktuell tatsächlich gefordert wird – denn die Richtlinien ändern sich gelegentlich und Foreninfos sind manchmal schon überholt.