Moin zusammen,
ich grübele gerade über etwas, das mich beim Ausfüllen des BAFA-Antrags beschäftigt – konkret die Frage, wie man den elektrischen Zusatzheizer (Heizstab) korrekt im Antrag deklariert und ob das überhaupt Auswirkungen auf die Förderhöhe hat.
Hintergrund: Ich messe meine Anlage seit Jahren penibel durch und weiß, dass der Heizstab in den Monaten mit Legionellenschutzschaltung und hoher Warmwassernachfrage regelmäßig anspringt. Die realen Verbräuche weichen dann teils erheblich von den prospektierten JAZ-Werten ab. Das ist mir nicht erst seit gestern bekannt.
Nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich jetzt eine neue Anlage plane und den Förderantrag stelle – muss ich den integrierten Heizstab als 'elektrisches Heizsystem' separat angeben? Und wenn ja: Hat das Konsequenzen für die Förderfähigkeit oder den Prozentsatz? Ich habe gelesen, dass reine Elektroheizungen nicht gefördert werden. Ein Heizstab als Backup in einer WP-Anlage ist ja etwas anderes, aber ich will keinen Fehler im Antrag machen, der hinterher als falsche Angabe ausgelegt wird.
Gibt es hier jemanden, der das bereits beim Antrag konkret angegeben hat und weiß, wie der Sachbearbeiter das bewertet? Oder hat jemand Erfahrung, ob die Technik im Verwendungsnachweis nochmal geprüft wird? Im Sommer nimmt man sich ja endlich mal Zeit für sowas.
Ich kann das nur aus meiner Situation ergänzen – ich bin Erdwärme (Sole-Wasser), kein Luftgerät, aber der Antragsprozess dürfte ähnlich sein.
Den Heizstab hab ich im Antrag schlicht als Teil der Wärmepumpenanlage beschrieben, weil er technisch dazu gehört. Hab das kurz mit dem Installateur abgestimmt, der hat das dann auch so ins Angebot geschrieben. Keine gesonderte Position, kein eigener Posten für 'Elektroheizung'. Ist auch sinnvoll, weil der Heizstab ja kein eigenständiges Heizsystem ist sondern nur Backup.
Was ich praktisch gemacht habe: Screenshot der BAFA-FAQ gespeichert, wo genau das erläutert wird, falls hinterher jemand fragt. Kams aber nie dazu. Insgesamt war der Antrag für mich weniger aufwändig als erwartet – ich hab mir ein kleines Skript gebaut, das die Fristen und Verwendungsnachweis-Deadlines trackt, damit ich keinen Termin verpasse. Bei allem Zeitmangel hilft sowas enorm.
Kurze Ergänzung als jemand, der gerade mitten in der Antragsplanung steckt: Ich hab die BAFA-Hotline dazu angerufen und die Aussage war eindeutig – der Heizstab muss nicht separat als förderschädliches Element angegeben werden, solange er nicht als primäre Wärmequelle betrieben wird. Die Formulierung im Telefonat war ungefähr 'Heizstab als Spitzenlastabdeckung ist förderunschädlich'.
Ich würd das trotzdem kurz im Freitextfeld des Antrags erwähnen, einfach um transparent zu sein. Zum einen aus ingenieurmäßiger Sorgfalt, zum anderen weil ich nicht möchte dass beim Verwendungsnachweis irgendwas aufploppt was ich nicht dokumentiert hab. Gerade bei den aktuellen Fördersätzen ist das Risiko einer Rückforderung einfach zu groß um leichtsinnig zu sein.
Die Frage kenne ich gut, ich hab mir beim meinem Antrag damals auch den Kopf zerbrochen. Kurz gesagt: Ein integrierter Heizstab als Backup-Heizung ist kein eigenständiges 'elektrisches Heizsystem' im Sinne der Förderrichtlinie – solange die Wärmepumpe das primäre Wärmeerzeuger-System bleibt. Das war zumindest mein Verständnis nach dem Lesen der BEG-Technischen FAQ, die das BAFA selbst herausgibt.
Ich hab den Heizstab trotzdem in der Anlagenbeschreibung erwähnt, einfach zur Vollständigkeit. Kein Sachbearbeiter hat dazu nachgefragt. Beim Verwendungsnachweis später auch nicht.
Was mich dabei mehr beschäftigt – und das deckt sich mit deiner Kritik an den JAZ-Werten – ist, dass die Förderung ja auf Basis der prospektierten Daten bewilligt wird, nicht auf Basis gemessener Realdaten. Wer also einen Heizstab hat, der fleißig läuft, kriegt trotzdem die volle Förderquote, obwohl die tatsächliche Jahresarbeitszahl deutlich schlechter ist. Das ist ein systematisches Problem, kein individuelles. Ich hab das drüben im Stromtarif-Thread schonmal angesprochen – da geht es zwar ums Thema Tarif, aber letztlich ist die Grundproblematik dieselbe: Die Papierrechnung stimmt mit der Realität nicht überein.