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Einkommensgrenze erhöhter Bonus 2026 – wie wird das genau berechnet?

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L.Fischer
Beiträge: 54
Themenstarter
(@l-fischer)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#77]

Hallo zusammen,

ich stehe gerade mitten in der Planung meiner Wärmepumpe und versuche, die Förderung so gut wie möglich auszuschöpfen. Bei der BEG-Förderung gibt es ja diesen erhöhten Einkommensbonus, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Aber genau da haperts bei mir.

Meine Frage: Wie wird das Haushaltseinkommen für diesen Bonus eigentlich konkret ermittelt? Zählen da beide Partner zusammen, also das gemeinsame zu versteuernde Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid? Und was ist, wenn man selbstständig ist und das Einkommen von Jahr zu Jahr schwankt – nehmen die dann den Durchschnitt der letzten Jahre, oder reicht der aktuellste Bescheid?

Bei mir ist die Situation etwas kompliziert: Ich bin teils angestellt, teils freiberuflich tätig, und mein Mann ist Beamter. Welcher Steuerbescheid ist dann maßgeblich, der gemeinsame?

Ich hab die FAQ auf der BAFA-Seite gelesen, aber da steht das alles sehr allgemein. Und ehrlich gesagt blick ich da nicht so ganz durch. Die Grenze liegt ja irgendwo bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für den erhöhten Bonus – stimmt das überhaupt noch für 2026, oder wurde das angepasst?

Hat jemand von euch den Einkommensbonus schon beantragt oder aktuell gerade dabei? Wie habt ihr das nachgewiesen?

Danke schonmal!


8 Antworten
AltbauSkepsis44
Beiträge: 52
(@altbauskepsis44)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich bin ehrlich gesagt skeptisch, ob das mit dem Einkommensbonus überhaupt der springende Punkt ist. Die 40.000 € Grenze klingt erstmal niedrig, ist aber beim zu versteuernden Einkommen nochmal was anderes als Bruttoeinkommen – da sind ja schon Werbungskosten, Sonderausgaben etc. abgezogen. Kann also sein, dass mehr Leute darunter fallen als man denkt.

Aber: Bei einem Haushalt wo ein Beamter und eine teils Freiberufliche zusammenveranlagt sind, würde ich das nicht als selbstverständlich voraussetzen. Ohne konkreten Blick auf den Steuerbescheid kann ich da keine Prognose geben. Lieber einmal ehrlich durchrechnen bevor man plant, die erhöhte Förderung zu bekommen, und dann enttäuscht wird.


Antwort
Karl-Heinz H.
Beiträge: 20
(@k-hoffmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Zur Frage ob die 40.000 € noch gelten: Ja, soweit ich das verfolgt habe wurde diese Grenze für 2026 nicht geändert. Sie bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen lt. Steuerbescheid, nicht auf Bruttogehälter.

Ich hab mich mit dem Thema Förderung etwas beschäftigt, weil auch wir über eine WP nachdenken. Was mich dabei interessiert hat: Der erhöhte Bonus (ich glaube 30% statt 25% Grundförderung als Gesamtpaket mit Sanierungsbonus) lohnt sich natürlich nur, wenn man ihn auch wirklich berechtigt in Anspruch nimmt. Falsche Angaben beim Einkommensnachweis können zur Rückforderung führen – da lieber einmal zu viel prüfen.


Antwort
R.Hofmann
Beiträge: 27
(@r-hofmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Ich kann aus eigener Beantragung (Anfang des Jahres, Bescheid kam im April) bestätigen: Es wird tatsächlich der zuletzt vorliegende Einkommensteuerbescheid herangezogen, gemeinsam wenn zusammen veranlagt. Beim Nachweis musste ich schlicht eine Kopie hochladen, fertig.

Was ich nicht weiß: ob es eine Ausnahmeregelung gibt, wenn der aktuelle Bescheid noch nicht vorliegt. Bei mir war das kein Problem. Ich würde aber wie gesagt FlorianBecks Rat folgen und direkt bei der BAFA anrufen – die Hotline ist zwar manchmal länger besetzt, aber die Auskunft ist in solchen Spezialfällen wirklich hilfreich. Emails werden leider oft sehr allgemein beantwortet.


Antwort
Florian B.
Beiträge: 4
(@florianbeck)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Hallo L.Fischer,

die Grenze von 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen gilt soweit ich weiß noch – zumindest war das in den BEG-Richtlinien, die ich zuletzt gelesen hab, noch so verankert. Maßgeblich ist der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid, bei Eheleuten/eingetragener Partnerschaft der gemeinsame Bescheid. Das heißt: Beide Einkommen zusammen, so wie es das Finanzamt als "zu versteuerndes Einkommen" ausweist.

Bei deiner Mischsituation (angestellt + freiberuflich) dürfte das trotzdem über den gemeinsamen Bescheid laufen, weil alles in eine Steuererklärung fließt. Schwankende Einkommen bei Selbstständigkeit sind tatsächlich ein Graubereich – ich hab das bei meiner eigenen WP-Planung am Rande mitbekommen (Wasser-Wasser WP im Altbau – Grundwasser vorhanden, aber wie vorgehen?), da ging es aber eher um technische Fragen. Zur Einkommensfrage würde ich dir empfehlen, direkt bei der Beratungshotline der BAFA nachzufragen – die geben da meist konkrete Auskunft, auch zur Frage welcher Steuerbescheid herangezogen wird wenn der aktuellste noch nicht vorliegt.


Antwort
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