Hallo zusammen,
ich plane gerade die Umstellung von meiner alten Ölheizung auf eine Wärmepumpe und bin ehrlich gesagt etwas verwirrt was die Reihenfolge angeht. Ich hab jetzt drei Angebote von Installateuren vorliegen und würde eigentlich gerne zeitnah einen davon beauftragen, weil die alle gesagt haben dass ihre Terminkalender voll sind und ich sonst bis Herbst oder länger warten muss.
Aber dann hab ich gelesen dass man den BAFA-Antrag VOR der Beauftragung stellen muss – also bevor man irgendeinen Vertrag unterschreibt. Wenn das wirklich so ist, dann versteh ich nicht wie das praktisch funktionieren soll. Denn für den Antrag brauche ich doch Unterlagen vom Installateur, oder? Also Angebot zumindest?
Kann ich ein Angebot einholen, damit den Antrag stellen, und erst DANACH den Auftrag vergeben? Oder läuft das ganz anders ab?
Und was passiert wenn ich aus Versehen schon unterschrieben habe bevor der Antrag durch ist – verliere ich dann die komplette Förderung?
Ich frag auch deshalb weil ich eigentlich gehofft hatte die Installation noch vor dem Herbst zu schaffen, aber wenn da jetzt Wochen oder Monate Wartezeit auf den Antrag kommen bin ich schon skeptisch ob das hinhaut. Falls jemand das kürzlich durchgemacht hat, über aktuelle Erfahrungen würd ich mich sehr freuen.
Danke im Voraus!
Markus
Zum Thema Reservierungsgebühr: Ich würde das wirklich nicht machen ohne vorher Klarheit zu haben. Technisch gesehen könnte das als Anzahlung und damit als Maßnahmenbeginn interpretiert werden. Da lieber auf Nummer sicher gehen.
Ansonsten: Die Antragstellung selbst ist inzwischen komplett digital über das BAFA-Portal, das geht relativ schnell. Du brauchst im Wesentlichen dein Angebot, die Gebäudedaten und deine Bankverbindung. Wenn alles vollständig ist kommt die Bestätigung tatsächlich oft in 2-3 Wochen. Ich hab mich damit bei der Planung meiner Smart-Home-Integration auch beschäftigt, da spielt die Timing-Frage ebenfalls eine Rolle wenn man Geräte kombiniert bestellen will.
Zur Frage von NeubauWaerme42: Ein normaler Hausbesuch zur Angebotserstellung zählt definitiv nicht als Maßnahmenbeginn, das ist Akquise. Wenn die Firma aber einen separaten Vertrag für eine kostenpflichtige "Planungsleistung" oder "Voruntersuchung" macht und der explizit als Leistungsbeginn formuliert ist – das könnte schon grenzwertig sein. Im Zweifel den Wortlaut prüfen. Im Normalfall machen Installateure das aber ohne separaten Vertrag.
Dem kann ich so zustimmen. Ich hab das selbst vor nem Jahr so gemacht: Angebote eingeholt, das günstigste/beste ausgesucht, dann Antrag gestellt. Der Installateur hat mir sogar gesagt er hält den Termin für mich frei solange ich ihn auf dem Laufenden halte. Hat funktioniert.
Wichtig ist nur: Kein Auftrag unterschreiben, keine Anzahlung leisten, nichts bestellen was speziell für dein Projekt ist – das wird alles als Maßnahmenbeginn gewertet. Das wäre dann das Ende der Förderung. Den genauen Wortlaut dazu findest du auch in den BAFA-Richtlinien, lohnt sich kurz reinzulesen.
Btw hab ich mich damals auch intensiv mit der Planung beschäftigt, unter anderem in diesem Thread über Erdbohrung vs. Luftwärmepumpe – vielleicht hilft dir das auch für die Entscheidung welche WP es wird, bevor du den Antrag stellst.
Ich bin selbst grad in ner ähnlichen Situation und plane fürs nächste Jahr, aber ich verfolg das hier interessiert. Eine Frage die ich noch nie klar beantwortet gesehen hab: Zählt es als "Maßnahmenbeginn" wenn der Installatuer schon ne Bestandsaufnahme beim Hasubesuch macht? Also sozusagen Vor-Ort-Messung für das Angebot?
Ich frag weil manche Firmen das explizit als ersten Leistungsschritt abrechnen.