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Energieausweis vor Förderantrag - ab wann wird der benötigt?

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Klaus_1952
Beiträge: 29
Themenstarter
(@klaus_1952)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#27]

Hallo zusammen,

ich plane für den Herbst den Austausch meiner alten Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Da will ich natürlich auch die BEG-Förderung mitnehmen. Jetzt bin ich aber unsicher wegen dem Energieausweis.

Mein Haus ist von 1978 und ich hab noch den alten Energieausweis von 2018, der läuft aber bald ab. Brauche ich für den BAFA-Antrag zwingend einen aktuellen Energieausweis oder reicht der alte noch? Und falls ich einen neuen brauche - muss der vor der Antragstellung da sein oder kann ich den auch nachreichen?

Die Energieberater wollen ja auch alle Geld dafür und ich möchte ungern doppelt zahlen, falls ich den sowieso neu machen lassen muss. Hat da jemand Erfahrung mit gemacht? Im Sommer ist ja eher schlechte Zeit für sowas, da denkt man nicht dran, aber ich will alles rechtzeitig vorbereiten.

Danke schonmal für eure Hilfe!


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3 Antworten
Tim_1991
Beiträge: 26
(@tim_1991)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Also meines Wissens nach ist bei der WP-Förderung kein spezieller Energieausweis nötig, nur bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Hab selbst letztes Jahr ne WP einbauen lassen und musste keinen vorlegen.

Aber lass dich am besten nochmal beraten, die Bestimmungen ändern sich ja ständig.


Antwort
ThomasK89
Beiträge: 12
(@thomask89)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Muss Tim widersprechen - bei der BEG-Einzelförderung für Wärmepumpen ist seit 2024 definitiv ein gültiger Energieausweis Pflicht. Hab das bei meinem Projekt auch lernen müssen.

Klaus, wenn dein Ausweis von 2018 ist, dann läuft der tatsächlich noch bis 2028. Du solltest aber prüfen lassen, ob er alle aktuellen Anforderungen erfüllt. Manchmal reicht ein Bedarfsausweis nicht und du brauchst einen Verbrauchsausweis oder umgekehrt.

Der muss übrigens VOR Antragstellung vorliegen, nachreichen geht nicht. Also lieber jetzt schon klären, bevor im Herbst alles stressig wird.


Antwort
L.Weber96
Beiträge: 19
(@l-weber96)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen

Hi Klaus,

aus meiner Erfahrung vom Neubau-Projekt kann ich dir sagen: Der Energieausweis muss grundsätzlich gültig sein zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dein 2018er Ausweis ist wahrscheinlich noch bis 2028 gültig (die laufen 10 Jahre), also sollte der eigentlich noch passen.

Aber: Bei der BEG-Förderung kommt es drauf an, welche Maßnahmen du machst. Für den reinen Heizungstausch reicht oft der vorhandene Ausweis. Wenn du aber zusätzlich noch Dämmmaßnahmen planst oder eine Systemförderung willst, dann brauchst du meist einen aktuellen.

Mein Tipp: Ruf einfach mal bei der BAFA-Hotline an, die können dir genau sagen was in deinem Fall nötig ist. Das spart Zeit und Geld.


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