Ich stehe gerade vor einer Frage, die mich seit Wochen beschäftigt und auf die ich im BAFA-Merkblatt keine eindeutige Antwort finde. Es geht um den Pufferspeicher: Zählt der bei der Förderung als Bestandteil der Wärmepumpenanlage oder wird er separat behandelt?
Hintergrund: Mein Installateur will einen 200-Liter-Pufferspeicher mit einplanen, primär weil er sagt, die Wärmepumpe "braucht" den für einen effizienten Betrieb. Ich bin da ehrlich gesagt skeptisch – ich kenne Systeme, die ohne laufen, und ich vermute, dass Pufferspeicher in vielen Fällen eher die Hersteller-JAZ auf dem Papier optimieren als in der Praxis wirklich etwas bringen. Das ist aber ein anderes Thema.
Die eigentliche Frage: Wenn ich den Pufferspeicher mit im Angebot habe, erhöht sich dann die Förderbasis? Also fließt der in die förderfähigen Kosten mit ein, und wenn ja, bis zu welchem Betrag? Oder gibt es eine Deckelung, die nur das eigentliche Wärmepumpengerät abdeckt?
Ich will nicht in eine Situation laufen, wo der Handwerker den Speicher einfach draufpackt, ich denke ich kriege mehr Förderung, und am Ende erkennt die BAFA den Posten nicht an. Hat jemand das konkret erlebt oder einen Link zur aktuellen Regelung? Eigene Erfahrungen aus abgerechneten Projekten sind mir da lieber als Hersteller-PDFs.
Ich bin selbst gerade mitten in der Planung und hatte genau diese Frage auch – hab dazu auch schon in anderen Threads hier geschaut, z.B. BAFA Antrag 2026: Welche Unterlagen muss ich wirklich einreichen?. Da stand zumindest indirekt drin, dass alle Komponenten im Angebot sauber aufgeschlüsselt sein sollten.
Mein Installateur hat mir dasselbe gesagt wie deiner – Pufferspeicher sei Pflicht für die WP. Ob das stimmt weiß ich noch nicht, aber im Angebot ist er jedenfalls als Systembestandteil drin. Was mich auch beschäftigt: Wird der BAFA-Prüfer das wirklich so ohne weiteres durchwinken, oder ist das ein Graubereich? Als Neuling fällt mir das schwer einzuschätzen.
Die kurze Antwort: Ja, der Pufferspeicher kann als Teil der förderfähigen Anlage gelten – aber mit Einschränkungen. Laut BEG-Richtlinie sind hydraulisch eingebundene Komponenten, die direkt dem Betrieb der Wärmepumpe dienen, grundsätzlich förderfähig. Ein Pufferspeicher fällt da rein, wenn er im Angebot klar als Systembestandteil ausgewiesen ist und nicht als eigenständiges Produkt gelistet wird.
Praktisch habe ich das bei zwei Projekten so erlebt: Einmal hat der Prüfer bei der Verwendungsnachweis-Prüfung nachgehakt, weil der Speicher im Angebot als separate Position mit eigener Artikelnummer stand – das hat zu Rückfragen geführt, aber letztlich wurde es anerkannt. Beim zweiten Projekt war der Speicher direkt in der Systemposition integriert, kein Problem.
Deine Skepsis zum Effizienzthema verstehe ich übrigens gut – ich messe selbst seit Jahren JAZ-Werte an realen Anlagen und ein Pufferspeicher kann je nach Hydraulik und Steuerung die reale JAZ auch nach unten ziehen, wenn er schlecht eingebunden ist. Mehr Masse bedeutet mehr Verluste, wenn der nicht wirklich gebraucht wird. Aber das ist eine andere Diskussion.
Zur Förderbasis: Die Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme werden gedeckelt, der Pufferspeicher erhöht also die Basis – aber nur bis zum jeweiligen Kostenhöchstbetrag der Anlage.