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Nachtbetrieb Luft-WP: Was gilt wirklich laut TA Lärm?

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Stefan-Berger
Beiträge: 30
Themenstarter
(@stefan-berger)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#111]

Hallo zusammen,

ich plane gerade den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und stehe vor einer Frage, die mich schon seit Wochen beschäftigt. Mein Nachbar hat bereits signalisiert, dass er empfindlich auf Geräusche reagiert – besonders nachts. Im Sommer schläft er angeblich bei offenem Fenster, was die Sache nicht einfacher macht.

Nun habe ich mich durch verschiedene Quellen gewühlt und stoße immer wieder auf die TA Lärm als maßgebliche Grundlage. Dort stehen ja die bekannten Richtwerte: 45 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts für reine Wohngebiete. Aber ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich der einzige Maßstab ist, oder ob da noch weitere Vorschriften eine Rolle spielen. Ich habe auch von der DIN 4109 gelesen und dann noch von irgendwelchen landesspezifischen Regelungen.

Konkret fragen würde ich:
– Gilt die TA Lärm bundesweit einheitlich oder weicht das je nach Bundesland ab?
– Wie wird der Immissionsort bestimmt – am Fenster des Nachbarn oder an meiner Grundstücksgrenze?
– Gibt es eine Möglichkeit, die Nachtabsenkung gezielt einzusetzen, um die Grenzwerte sicher einzuhalten, ohne die Heizleistung komplett runterzufahren?

Ich bin in Baden-Württemberg, falls das relevant ist. Das Gerät soll in etwa 7–8 Meter Entfernung vom nächsten Nachbarfenster stehen.

Freue mich über jeden Hinweis – auch wenn es komplex wird, ich lese mich da gerne rein.

Danke, Stefan


3 Antworten
Mila K.
Beiträge: 33
(@mila28)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Hi Stefan,

die TA Lärm gilt tatsächlich bundesweit als einheitliche Verwaltungsvorschrift, aber die Bundesländer können über ihre Bauordnungen noch zusätzliche Anforderungen draufpacken – in BW ist mir das aber nicht konkret bekannt.

Zum Immissionsort: Der wird laut TA Lärm am nächstgelegenen schutzbedürftigen Fenster des Nachbarn gemessen (bzw. berechnet), nicht an deiner Grundstücksgrenze. Das ist ein wichtiger Unterschied! Bei 7–8 Metern Abstand und einem modernen Gerät sollte das in vielen Fällen machbar sein, aber das hängt sehr vom konkreten Gerät und der Aufstellsituation ab.

Die Nachtabsenkung kann helfen, aber ich hab beim Thema WP-Steuerung zuletzt eher die Seite der PV-Überschussnutzung betrachtet – da geht's ja mehr ums Tagsüber-Laufen. Für reine Schalloptimierung nachts würde ich mir vom Hersteller die dB(A)-Angaben im Teillastbetrieb geben lassen, die weichen oft deutlich vom Vollastbetrieb ab.


Antwort
Tobias K.
Beiträge: 15
(@erdwaermepro42)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Kurze Ergänzung zu Milas Punkt: Bei Erdwärmepumpen stellt sich die Frage übrigens kaum, die laufen drinnen und keiner hört was. Aber das hilft dir jetzt nicht weiter, ich weiß.


Antwort
UweGabriel
Beiträge: 28
(@uwegabriel)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Stefan, ich ergänze mal aus praktischer Erfahrung, weil ich mich bei meiner eigenen Planung auch lange damit beschäftigt hab.

Die 35 dB(A) nachts gelten als Immissionsrichtwert am nächsten Fenster des Nachbarn – Mila hat das korrekt beschrieben. Was viele aber übersehen: Es gibt noch den sogenannten Spitzenwert, der kurzzeitig nicht mehr als 45 dB(A) nachts betragen darf (also 10 dB über dem Mittelwert). Anlaufgeräusche beim Verdichterstart können da schon mal reinkommen.

In BW gilt zudem die Landesbauordnung, die bei genehmigungspflichtigen Anlagen eigene Nachweispflichten vorsehen kann. Ob deine WP genehmigungspflichtig ist, hängt u.a. vom Kältemittel und der Leistungsklasse ab – das solltest du unbedingt bei deiner Gemeinde anfragen, bevor du bestellst.

Bei 7–8 Metern Abstand und einem guten Inverter-Gerät mit niedrigem Schallleistungspegel (unter 55 dB(A) LWA) sollte der Nachweis in der Regel gelingen. Lass dir vom Installateur eine Schallprognose nach DIN ISO 9613 ausstellen – das ist Standard und schützt dich auch später, falls der Nachbar doch klagt.


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