Hallo zusammen,
ich plane für den Herbst die Installation einer Luft-Wasser-WP und bin gerade dabei, den optimalen Standort zu finden. Mein Grundstück ist relativ schmal (nur 12m breit) und ich hätte gerne die WP auf der Nordseite aufgestellt, aber da bin ich ziemlich nah an der Grenze zum Nachbarn.
Mein Installateur meinte, 3 Meter zur Grundstücksgrenze wären "in der Regel" ausreichend, aber ich hab schon öfter gelesen, dass das je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt ist. In unserem Bebauungsplan steht nichts Konkretes dazu, nur allgemeine Abstandsregelungen für Gebäude.
Hat jemand Erfahrungen mit den rechtlichen Mindestabständen? Gibt es da eine bundesweite Regelung oder ist das wirklich Ländersache? Ich will auf keinen Fall später Probleme bekommen, wenn der Nachbar sich beschwert oder das Bauamt kommt.
Die WP soll eine 12 kW Anlage werden (Daikin Altherma), falls das für die Abstandsregelung relevant ist. Bin dankbar für jeden Hinweis!
3m ist definitiv zu wenig bei der Leistungsklasse! Hab selbst ne 10kW Anlage und bin 6m von der Grenze weg - trotzdem gabs schon Diskussionen wegen der Lautstärke.
Du solltest unbedingt auch die TA Lärm beachten, nicht nur die Bauabstände. Nachts dürfen in Wohngebieten nur 35 dB(A) an der Grundstücksgrenze ankommen. Bei 3m Abstand schaffst du das nie, außer du hast zusätzliche Schallschutzmaßnahmen.
Kann K.Hoffmann nur beipflichten - jedes Bundesland regelt das anders. In Bayern sind es sogar mindestens 3m zu baulichen Anlagen, aber Wärmepumpen fallen oft unter verschärfte Regeln.
Was viele übersehen: Es geht nicht nur um den Abstand zur Grenze, sondern auch zu Fenstern von Aufenthaltsräumen. Da können schnell 8-10m zusammenkommen. Ich hab bei meiner Split-Anlage auch erst gedacht, dass 3m reichen, aber dann kam das böse Erwachen mit der Schalltechnik.
Mein Rat: Lass dir vom Hersteller die exakten Schalldaten geben und rechne das mal durch. Manchmal ist ein anderer Aufstellort die bessere Lösung, auch wenn er auf den ersten Blick unpraktisch erscheint.
Also bei uns in BW gilt tatsächlich die 3m-Regel als Mindestabstand zu Nachbargrundstücken, aber das ist in der Landesbauordnung verankert. Hab das bei meiner eigenen Planung letztes Jahr durchgekaut - jedes Bundesland hat da seine eigenen Vorschriften.
Mein Tipp: Geh direkt zur örtlichen Bauaufsicht und lass dir das schriftlich bestätigen. Die 3m können je nach Leistung und Lärmemission auch nicht reichen. Bei einer 12 kW Anlage würde ich ehrlich gesagt eher 4-5m einplanen, schon allein wegen der Nachbarschaft.
Wenn du wirklich knapp dran bist, gibt es auch die Möglichkeit einer nachbarschaftlichen Vereinbarung - hab ich in einem anderen Thread schon mal erwähnt. Manchmal sind Nachbarn kooperativ, wenn man vorab das Gespräch sucht.