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Als Vermieter Wärmepumpe beantragen: Gelten andere Regeln?

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Marcus-Weinberg
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Themenstarter
(@marcus-weinberg)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen
[#130]

Hallo zusammen,

ich bin Ingenieur und saniere derzeit mehrere Bestandsgebäude – zwei davon als Vermietungsobjekte. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Antragstellung und Förderung als Vermieter anders läuft als für Eigennutzer.

Konkret: Bei einem 1970er-Mehrfamilienhaus (6 Einheiten) möchte ich eine Luft-Wasser-WP einbauen, weil sich die Heizlastberechnung (habe ich hier im Forum schon mehrfach diskutiert) auf knapp 45 kW berechnete Leistung ergibt. Sole-Wärmepumpe scheitert an den Bohrkosten und den Platzbeschränkungen im Innenhof – also bleibt die Luft-Variante.

Meine Fragen:
1. Muss ich als Vermieter andere Unterlagen einreichen als ein Eigennutzer?
2. Gibt es Besonderheiten bei der Kostenfeststellung – zählen die Nebenkosten (Hydraulischer Abgleich, Austausch der Heizkörper in den Wohnungen) anders?
3. Kann ich die Förderung beantragen, BEVOR die Mieter dem Heizungswechsel zustimmen, oder ist das ein K.O.-Kriterium?
4. Hat jemand Erfahrung, ob Vermieter-Anträge langsamer bearbeitet werden?

Summa summarum: Gelten für Vermietungsimmobilien strengere Regeln bei der Förderung, oder ist es letztlich egal, wer die WP bezahlt?

Freue mich auf erfahrene Inputs!


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