Hallo zusammen,
ich bin Ingenieur und saniere derzeit mehrere Bestandsgebäude – zwei davon als Vermietungsobjekte. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Antragstellung und Förderung als Vermieter anders läuft als für Eigennutzer.
Konkret: Bei einem 1970er-Mehrfamilienhaus (6 Einheiten) möchte ich eine Luft-Wasser-WP einbauen, weil sich die Heizlastberechnung (habe ich hier im Forum schon mehrfach diskutiert) auf knapp 45 kW berechnete Leistung ergibt. Sole-Wärmepumpe scheitert an den Bohrkosten und den Platzbeschränkungen im Innenhof – also bleibt die Luft-Variante.
Meine Fragen:
1. Muss ich als Vermieter andere Unterlagen einreichen als ein Eigennutzer?
2. Gibt es Besonderheiten bei der Kostenfeststellung – zählen die Nebenkosten (Hydraulischer Abgleich, Austausch der Heizkörper in den Wohnungen) anders?
3. Kann ich die Förderung beantragen, BEVOR die Mieter dem Heizungswechsel zustimmen, oder ist das ein K.O.-Kriterium?
4. Hat jemand Erfahrung, ob Vermieter-Anträge langsamer bearbeitet werden?
Summa summarum: Gelten für Vermietungsimmobilien strengere Regeln bei der Förderung, oder ist es letztlich egal, wer die WP bezahlt?
Freue mich auf erfahrene Inputs!
Marcus, gute Frage – und ich sehe da mehrere kritische Punkte. Bei Vermietungsobjekten wird's tatsächlich komplexer. Die BAFA unterscheidet hier klar: Eigennutzer vs. Vermieter haben unterschiedliche Anforderungen an die Dokumentation und – wichtig – an die sogenannte "Wirtschaftlichkeitsbetrachtung".
Die Heizlastberechnung, die du gemacht hast – muss ordnungsgemäß nach DIN EN 12831 erfolgen und beglaubigt sein. Bei Mehrfamilienhäusern wird's kritisch: Die BAFA schaut sehr genau auf die energetischen Kennwerte und den U-Wert der Gebäudehülle. Hast du einen aktuellen Energieausweis? Der ist Pflicht.
Zum Punkt Mieter-Zustimmung: Formal brauchst du die NICHT, um den Antrag zu stellen – aber faktisch musst du dokumentieren, dass die Installation technisch und rechtlich machbar ist. Und da kann Widerstand teuer werden.
Mein Rat: Hol dir einen Energieberater mit BEG-Berechtigung an Bord, bevor du anträgst. Bei Vermietungsimmobilien zahlt sich das aus.