Hallo zusammen,
ich stehe gerade ziemlich am Anfang meiner Planung und bin ehrlich gesagt etwas überfordert, was die ganzen Genehmigungsebenen angeht. Wir haben ein Haus aus den 1890er Jahren, das unter Einzeldenkmalschutz steht – Baujahr ca. 1893, Gründerzeithaus in einer mittelgroßen Stadt in Sachsen-Anhalt.
Jetzt möchten wir auf eine Wärmepumpe umrüsten, am liebsten Sole/Wasser über Erdwärmesonde. Aber ich bin total unsicher, in welcher Reihenfolge ich die Genehmigungen angehen muss. Mein Heizungsbauer hat gesagt, ich soll erst einen BAFA-Antrag stellen, bevor irgendwas beauftragt wird – das ist klar. Aber was ist mit der Denkmalschutzbehörde? Die muss doch irgendwie auch ins Boot, oder? Oder ist das nur relevant wenn man an der Außenfassade was verändert?
Bei einer Erdwärmesonde würde ja nach außen hin fast nichts sichtbar sein – trotzdem habe ich gelesen, dass manche Bundesländer dafür trotzdem eine denkmalrechtliche Genehmigung verlangen. Gilt das auch für den Innenbereich, also z.B. wenn der Pufferspeicher und die Inneneinheit im Keller installiert werden?
Und noch eine Frage: Brauche ich für die BAFA-Förderung irgendein Dokument von der Denkmalschutzbehörde, oder ist das völlig getrennte Verfahren?
Wäre super wenn da jemand Erfahrung hat, gerade mit Altbauten in ostdeutschen Bundesländern.
Danke schon mal!
Ich hab selbst ein Gründerzeithaus und kenn das Thema gut – hatte da schon einiges zur WP-Integration zusammengetragen (z.B. in diesem Thread hier). Denkmalschutz war bei mir auch ein Thema, wenn auch anders gelagert.
Was ich aus eigener Erfahrung sagen kann: Die Denkmalschutzbehörden sind in solchen Fragen oft nicht so stur wie ihr Ruf. Wenn du klar nachweisen kannst, dass das Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtigt wird – und bei einer Erdwärmesonde und reiner Keller-Inneninstallation ist das ein starkes Argument – sind die meistens kooperativ.
Ein persönliches Gespräch (kein Brief, kein E-Mail) mit dem zuständigen Sachbearbeiter vor der formalen Antragstellung hat mir damals sehr geholfen. Man bekommt ein Gefühl dafür wie die ticken, und die geben oft schon informell Hinweise was sie brauchen. Formal ist danach sowieso alles zu dokumentieren, aber der erste Kontakt muss nicht bürokratisch sein.
SkeptikJAZ42 hat da nicht ganz unrecht – die Reihenfolge ist wirklich entscheidend. Ich würde das so angehen:
1. Geologisches Gutachten bzw. Machbarkeit Erdwärmesonde prüfen (gibt es Einschränkungen durch Wasserschutz, Boden etc.)
2. Gleichzeitig: Anfrage bei der unteren Denkmalschutzbehörde (schriftlich!)
3. Wenn beides grünes Licht gibt: BAFA-Antrag stellen
4. Erst dann beauftragen
Zum Thema Inneninstallation im Keller: In der Regel ist das bei einem Denkmal unproblematisch solange keine schützenswerte historische Substanz verändert wird. Aber 'in der Regel' reicht nicht – einmal nachfragen kostet nichts.
Noch ein Hinweis: Manche Bundesländer haben inzwischen vereinfachte Verfahren für energetische Sanierungen auch bei Denkmalen eingeführt. Ob das in Sachsen-Anhalt schon umgesetzt ist, weiß ich leider nicht genau.
Ich bin da ehrlich gesagt etwas skeptischer als die Vorposter. Natürlich läuft das formal getrennt – aber in der Praxis kann eine fehlende oder verweigerte denkmalrechtliche Genehmigung das ganze Projekt kippen, auch wenn du den BAFA-Antrag schon bewilligt hast. Und dann hast du ein Problem, weil die Förderzusage läuft irgendwann ab.
Erdwärmesonden sind in manchen Regionen wasserrechtlich sowieso heikel (Stichwort Trinkwasserschutzzonen), und bei Denkmalen kommt noch eine weitere Hürde dazu. Ich würde erstmal prüfen ob überhaupt gebohrt werden darf, bevor ich groß plane. Das klingt vielleicht pessimistisch, aber ich hab zu viele Threads gelesen wo Leute schon tief in der Planung steckten und dann auf eine behördliche Absage gestoßen sind.
Kurz zur Frage ob BAFA-Antrag ein Dokument vom Denkmalschutz verlangt: Nein, das ist keine Pflichtunterlage beim BAFA. Die Förderbedingungen prüfen das nicht. Du bist selbst dafür verantwortlich alle nötigen behördlichen Genehmigungen zu haben bevor du anfängst – der BAFA kümmert sich darum nicht.