Hallo zusammen,
ich plane gerade unsere Heizungssanierung und möchte im Herbst mit dem Einbau einer Wärmepumpe starten. Jetzt nutze ich die ruhigere Sommerzeit um alles vorzubereiten, damit ich nach dem Urlaub direkt loslegen kann.
Beim Durchlesen der Fördervoraussetzungen bin ich über die Jahresarbeitszahl gestolpert. Da steht was von einer Mindest-JAZ, die die Anlage erreichen muss – aber ich blicke nicht ganz durch, was das genau bedeutet und wie das geprüft wird.
Konkret frage ich mich: Gilt der JAZ-Mindestwert als rechnerischer Planungswert, den der Installateur nachweisen muss? Oder wird der tatsächliche Betrieb über ein oder zwei Jahre gemessen und dann bewertet? Und was passiert wenn die Anlage im realen Betrieb schlechter abschneidet als geplant – muss man dann die Förderung zurückzahlen?
Wir haben ein Einfamilienhaus, Baujahr 1987, mit teilweise erneuerter Dämmung. Ich gehe davon aus dass eine Luft-Wasser-WP infrage kommt. Der Handwerker hat grob eine JAZ von 3,0 bis 3,5 genannt, je nach Vorlauftemperatur.
Ist das ausreichend für die aktuellen Anforderungen? Ich will nicht erst beantragen und dann eine böse Überraschung erleben.
Danke schon mal für eure Hilfe!
JAZ 3,0 reicht formal. Aber bei 1987er Bestand würd ich erst den hydraulischen Abgleich sicherstellen – sonst hast du auf dem Papier 3,2 und im Betrieb weniger.
Ich seh das etwas anders als Thomas oben. Der Mindestwert 3,0 klingt erstmal entspannt, aber der Teufel steckt im Detail – nämlich darin, wie genau dieser Planungswert ermittelt wird.
Bei Luft-Wasser-WPs gibt es erhebliche Spielräume je nach verwendetem Berechnungsverfahren und welche Klimadaten man ansetzt. Ich hab mich damit ausführlich beschäftigt, weil ich das für mein eigenes Projekt durchgerechnet hab (dazu übrigens dieser Thread: Luft-, Sole- oder Wasser-WP: Was sagen echte JAZ-Werte für Neubau?).
Dein Baujahr 1987 mit "teilweise erneuerter Dämmung" ist eine relativ vage Beschreibung. Wenn die Vorlauftemperatur wirklich noch bei 55°C oder höher liegt, kann der reale Betriebswert deutlich unter 3,0 fallen – auch wenn die Planung formal 3,1 ausweist. Das fördert dann zwar, funktioniert aber wirtschaftlich nicht optimal. Ich würde vor dem Antrag unbedingt eine sauberere Heizlastberechnung machen lassen, nicht nur eine Daumenrechnung vom Heizungsbauer.
Die Mindest-JAZ wird als rechnerischer Planungswert angegeben, nicht als Messwert aus dem tatsächlichen Betrieb – das ist ein häufiges Missverständnis. Der Fachbetrieb muss diesen Wert im Rahmen der technischen Dokumentation plausibel nachweisen, in der Regel über eine Berechnung nach VDI 4650 oder ein gleichwertiges Verfahren.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gilt aktuell ein Mindestwert von JAZ ≥ 3,0 – dein Handwerker liegt also mit seiner Einschätzung zumindest an der Untergrenze. Wichtig: Der Wert hängt stark vom Standort (Klimazone) und der Vorlauftemperatur ab. Bei 55°C Vorlauf wird's eng, bei 40°C sieht's deutlich besser aus.
Zur Rückzahlungsfrage: Nein, es gibt keine nachträgliche JAZ-Kontrolle durch den Betrieb. Wenn die Planung korrekt war und der Einbau ordentlich dokumentiert wurde, ist das Thema durch. Ich hab das im Technologie-Thread übrigens auch kurz gestreift – da geht's zwar um was anderes, aber die JAZ-Thematik taucht da auch auf.
Kurz gesagt: Lass dir vom Handwerker die JAZ-Berechnung schriftlich geben, bevor du den Antrag stellst.