Ich beschäftige mich gerade intensiv mit der Planung einer Luft-Luft-Wärmepumpe für einen Neubau und stoße immer wieder auf diese pauschalen Empfehlungen, die mich ehrlich gesagt ziemlich irritieren. "Mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück" oder "einfach eine Hecke davor pflanzen" – solche Aussagen kursieren hier im Forum und in diversen Beratungsportalen, als wären das belastbare Planungsgrundlagen.
Als jemand der im Anlagenbau arbeitet weiß ich, dass Schallausbreitung von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängt: Schallleistungspegel des konkreten Geräts, Abstrahlcharakteristik, Reflexionen an Hauswänden und Zäunen, Bodenbeschaffenheit, Frequenzspektrum. Ein 60 dB(A)-Gerät verhält sich eben nicht wie ein 48 dB(A)-Gerät, egal wie weit man es vom Zaun aufstellt.
Mich interessiert konkret: Wie wurde die Aufstellung eures Außengeräts geplant? Hat jemand eine echte schalltechnische Berechnung machen lassen oder zumindest den Schallleistungspegel aus dem Datenblatt als Ausgangsbasis genommen? Und vor allem – wer hat hinterher tatsächlich Probleme mit Nachbarn oder mit der Baugenehmigungsbehörde bekommen, weil die pauschalen Daumenregeln nicht ausreichen?
Bei Neubauprojekten ist das kein Kleinigkeit, weil die Aufstellposition des Außengeräts oft frühzeitig festgelegt wird und spätere Korrekturen aufwändig bis unmöglich sind. Ich möchte hier keine Pauschalantworten, sondern echte Erfahrungswerte aus der Praxis.
Ergänzung aus einer anderen Richtung: Ich hab meine Anlage über Home Assistant eingebunden und monitore damit auch die Betriebszustände ziemlich genau. Was mir dabei aufgefallen ist: Der Schallpegel variiert je nach Betriebsmodus erheblich. Im Kühlbetrieb bei Volllast läuft mein Außengerät spürbar lauter als im geregelten Heizbetrieb bei milder Witterung.
Das bedeutet: Wenn jemand seine Schallabschätzung nur am Nennbetriebspunkt macht, unterschätzt er möglicherweise den Maximalpegel der im Sommer beim Kühlen auftreten kann. Im Datenblatt stehen manchmal verschiedene Pegelangaben für unterschiedliche Betriebspunkte – die werden aber selten alle beachtet. Für eine saubere Planung wie du sie anstrebst würde ich mindestens den maximalen Schallleistungspegel (oft separat ausgewiesen) als Bemessungsgrundlage nehmen, nicht den Nennwert.
Ich habe zwar eine Luft-Wasser und keine Luft-Luft, aber das Schallthema ist identisch, daher kurz meine Erfahrung: Beim Einbau letztes Jahr hat mein Installateur genau das gemacht was du kritisierst – "3 Meter reicht". Ich hab dann selbst den Schallleistungspegel aus dem technischen Datenblatt rausgezogen (bei mir 58 dB(A)) und eine vereinfachte Pegelabschätzung nach VDI 2571 gemacht, weil ich das aus dem Berufsalltag noch kannte.
Ergebnis: An der Grundstücksgrenze lagen wir rechnerisch knapp über dem zulässigen Nachtrichtwert für Wohngebiet – ohne Wandreflexion, die Situation war also eher noch schlechter. Der Installateur hat das zunächst abgewiegelt. Ich hab dann auf eigene Faust eine Schallschutzwand (L-Form, Betonfertigteile) hinter dem Gerät aufgestellt und zusätzlich darauf geachtet, dass keine direkte Schallreflexion zur Hauswand des Nachbarn entsteht.
Dein Punkt mit der Abstrahlcharakteristik ist übrigens wirklich entscheidend – viele Geräte haben eine deutlich gerichtete Abstrahlung nach vorne aus dem Ventilator. Das wird in Pauschalaussagen komplett ignoriert. Ich hatte dazu auch schon mal was im Thread zum Inverter-Modul am Rande erwähnt, auch wenn das OT war.
Ich muss da mal ein bisschen Wasser in den Wein gießen: Die pauschalen Abstandsregeln kommen nicht aus dem Nichts, sie sind in vielen Bundesländern tatsächlich als Mindestabstand im Bauordnungsrecht oder in den zugehörigen Ausführungsbestimmungen verankert. Das heißt nicht dass sie schalltechnisch immer ausreichen – aber sie sind der formale Mindestrahmen.
Das Problem in der Praxis ist: Eine vollständige schalltechnische Prognose nach TA Lärm kostet Geld, und das bezahlt beim Einfamilienhaus kaum jemand. Was ich bei meiner Anlage gemacht habe (Luft-Wasser, aber egal): Ich hab mir die Schallleistungsdaten aus dem Datenblatt genommen, den einfachen Freifeld-Kugelstrahler-Ansatz draufgerechnet und dann noch 3 dB für Bodenreflexion und 3 dB für Wandreflexion obendrauf. Das ist konservativ aber nachvollziehbar.
Was ich dir konkret empfehlen würde: Gerät mit möglichst niedrigem Schallleistungspegel wählen (heute gehen gute Geräte unter 55 dB(A)), Aufstellposition so wählen dass die Hauptabstrahlrichtung nicht direkt auf die Nachbargrundstücksgrenze zeigt, und Körperschallentkopplung nicht vergessen – die wird fast immer unterschätzt. Gerade bei Neubau hast du die Chance das von Anfang an richtig zu machen, nutze das.
Ich plane gerade meinen Umstieg von Öl auf Wärmepumpe und lese hier viel mit. Ehrlich gesagt dachte ich bisher auch, dass 3 Meter halt die Standardregel sind. Dass das so pauschal nicht stimmt, war mir nicht bewusst. Lerneffekt für meine eigene Planung, danke.