Hallo zusammen,
wir planen gerade unsere Wärmepumpe und ich hänge bei einem konkreten Punkt fest. Unser Grundstück ist nicht besonders groß und der einzige wirklich sinnvolle Platz für die Außeneinheit liegt etwa 2,5 Meter von unserer überdachten Terrasse entfernt. Im Sommer verbringen wir da wirklich viel Zeit, grillen, Freunde einladen usw. – ihr wisst wie das ist.
Jetzt hab ich gelesen, dass es seit Anfang 2026 neue Planungsrichtlinien gibt, die auch den Abstand zu Aufenthaltsbereichebn wie Terrassen berücksichtigen sollen, nicht nur zu Fenstern oder Grundstücksgrenzen. Stimmt das? Ich finde da online wirklich widersprüchliche Infos.
Konkret: Gilt für Terrassen die gleiche Abstandsregelung wie für Fenster, oder wird das anders bewertet? Und reichen 2,5 Meter überhaupt aus – auch bei einer Anlage mit, sagen wir, 55-58 dB(A) Schallleistungspegel?
Der Installateur meinte, das sei kein Problem, aber der hat auch nicht wirklich erklärt warum. Ich möchte das lieber selbst verstehen bevor ich einen Fehler mache den ich dann jeden Sommer bereue. Wir wollen die Anlage möglichst noch vor dem Herbst in Betrieb haben, also ist jetzt die Zeit Fragen zu klären.
Danke schonmal!