Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem echten Problem und hoffe, dass hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Meine Luft-Wasser-WP läuft seit November letzten Jahres und bisher war alles gut. Jetzt im Sommer – die WP kühlt aktiv über unsere Fußbodenheizung, läuft also deutlich mehr als im Winter – hat mein Nachbar angefangen sich zu beschweren. Erst freundlich, dann ein Brief, und jetzt hat er tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Lärmmessung und Unterlassungsklage.
Das Gerät ist eine Viessmann Vitocal 150-A, laut Datenblatt 45 dB(A) im Normalbetrieb. Der Abstand zur Grundstücksgrenze sind knapp 3,5 Meter, die WP ist seitlich zur Terrassenrichtung des Nachbarn aufgestellt. Im Sommer durch die Kühlnutzung läuft sie teilweise bis 22:30 Uhr durch.
Meine Fragen:
– Gibt es realistische technische Maßnahmen, die ich kurzfristig umsetzen kann, um die Lautstärke zu reduzieren?
– Kann ich im Heiz- und Kühlmodus getrennte Zeitpläne programmieren, sodass die WP nachts früher abschaltet?
– Hat jemand Erfahrung damit, einen eigenen Schallgutachter zu beauftragen, bevor die andere Seite das macht?
Ich will den Streit eigentlich nicht eskalieren lassen, aber ich will auch meine WP nicht stilllegen. Bin für jeden Hinweis dankbar.
Ich hab bei meiner Sole-WP zwar kein Lärmproblem (kein Außengerät), aber mit Hydraulik und Steuerung kenn ich mich ganz gut aus (siehe z.B. Durchflussmenge bricht ein).
Zur Frage mit dem Zeitplan: Ja, bei der Vitocal 150-A kannst du über die Vitotronic-Steuerung separate Betriebszeiten für den Kühlbetrieb hinterlegen. Das ist im Menü unter Zeitprogramme für Kühlung zu finden, getrennt vom Heizbetrieb. Einfach mal ins Handbuch schauen, Kapitel Kühlung/Betriebszeiten. Du könntest die aktive Kühlung z.B. auf 6–21 Uhr begrenzen, dann läuft das Gerät nachts nicht durch.
Das ist zwar ein Kompromiss (die Wohnung kühlt dann nachts nicht aktiv weiter), aber damit nimmst du dem Nachbarn zumindest das Nachtargument weg. Gerade jetzt im Juni mit den langen Abenden macht das Sinn.
Den Gutachter-Tipp von H.Mueller würd ich trotzdem beherzigen. Besser du weißt vorher was gemessen wird.
Das ist eine unangenehme Situation, aber keineswegs hoffnungslos. Ich hab mich mit dem Thema Wirtschaftlichkeit und Betriebskosten intensiv beschäftigt (z.B. Jahreskosten statt Anschaffungspreis vergleichen), aber beim Schallthema ist die rechtliche Seite genauso wichtig wie die technische.
Zum Sachverhalt: 45 dB(A) ist der Schallleistungspegel, nicht der Schalldruckpegel am Immissionsort. Bei 3,5 Metern Abstand und je nach Ausbreitung landen Sie am Nachbargrundstück wahrscheinlich deutlich darunter – oft 35–40 dB(A) oder weniger. Entscheidend ist die TA Lärm: Nachts (22–6 Uhr) gilt für Wohngebiete 40 dB(A) als Grenzwert, tagsüber 55 dB(A).
Mein konkreter Rat: Beauftragen Sie JETZT ein eigenes akustisches Gutachten, bevor der Nachbar das tut. Das kostet 300–600 Euro, gibt Ihnen aber Klarheit und stärkt Ihre Position erheblich. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihr Installateur die WP korrekt entkoppelt hat – Körperschallübertragung über das Fundament wird oft unterschätzt und kann subjektiv lauter wirken als der Luftschall.
Also ich sag das mal so direkt: Ich hab vor meiner Erdbohrung lange überlegt und genau wegen solcher Geschichten (Lärm, Nachbarn, Ärger) die Luft-WP verworfen – hatte damals auch drüber geschrieben. Aber das hilft dem Threadersteller jetzt natürlich nicht weiter.
Was ich aus meiner Erfahrung im Altbau-Umfeld sagen kann: Nachbarschaftsstreits um Lärm kochen sich oft dann hoch, wenn Leute das Gefühl haben nicht gefragt worden zu sein. Ich hab damals vor meiner Sanierung einfach mit allen Seite gesprochen, das erspart viel. Zu spät für diese Strategie, ich weiß.
Praktisch: Schau dir mal an ob die Außeneinheit wirklich sauber auf Schwingungsdämpfern steht und ob die Rohre entkoppelt sind. Bei schlecht gedämpften Geräten klingt selbst ne ruhige WP im Körperschall nach viel mehr als sie ist. Das kann ein guter Heizungsbauer meist in nem halben Tag nachrüsten, kostet nicht die Welt und zeigt dem Nachbarn das du Goodwill zeigst. Das zählt auch vor Gericht manchmal mehr als man denkt.
Gutachter holen, Betriebszeiten einschränken, Entkopplung prüfen – alles richtig. Aber eins vergessen die meisten: Den Nachbarn persönlich ansprechen und konkrete Maßnahmen schriftlich ankündigen. Gerichte schauen bei solchen Streitigkeiten gerne drauf, ob man versucht hat außergerichtlich beizulegen. Wenn du nachweisen kannst dass du aktiv Schritte unternommen hast, sieht das deutlich besser aus als wenn du einfach abwartest.