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Wärmepumpe schon eingebaut – Förderantrag komplett vergessen

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ThermoDirk_1988
Beiträge: 10
Themenstarter
(@thermodirk_1988)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen
[#62]

Hallo zusammen,

ich steh gerade etwas blöd da und hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Wir haben im April unsere alte Gasheizung rausschmeißen lassen und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen lassen. Der Installateur hat alles sauber gemacht, Abnahme war Ende April, läuft auch super.

Das Problem: Mir ist erst jetzt aufgefallen – also jetzt im Juni – dass ich nie einen Förderantrag gestellt hab. Ich dachte ehrlich gesagt der Handwerker kümmert sich darum oder reicht die Unterlagen ein, aber das war wohl ein Missverständnis. Nichts wurde beantragt, nichts liegt vor.

Jetzt hab ich ein bisschen recherchiert und lese überall dass man den Antrag VOR Auftragserteilung stellen muss. Das ist natürlich nicht passiert. Anlage läuft seit knapp 8 Wochen.

Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit da noch was zu retten? Irgendeinen Sonderweg, Härtefall, oder eine andere Förderung die man auch nachträglich beantragen kann? Die Summe wäre ja nicht unerheblich gewesen, je nach Fördersatz reden wir über mehrere tausend Euro.

Oder ist das komplett gelaufen? Ich frag auch deswegen weil ich im Herbst noch die Hülle dämmen will und da vielleicht noch was rausholen kann.

Danke schonmal


3 Antworten
L.Weber
Beiträge: 48
(@l-weber)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Leider gelaufen für die WP-Förderung, da bin ich beim den anderen. Aber zur Dämmung: Lass dir unbedingt vorher ein Angebot einholen und dann erst den KfW-Antrag stellen – nicht umgekehrt. Klingt trivial, aber genau da passieren die meisten Fehler.


Antwort
ThomasK89
Beiträge: 30
(@thomask89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Da muss ich R.Hoffmann91 leider zustimmen, auch wenn's wehtut. Ich hab mich bei meiner eigenen Planung intensiv mit dem Thema beschäftigt (u.a. hier: Bestandsgebäude 1960er: Erst Kernsanierung oder direkt mit WP starten?) und das Antragsprinzip ist wirklich unflexibel. Da gibt's keine Hintertür.

Ein Punkt den ich noch ergänzen würde: Manche Bundesländer haben eigene Förderprogramme die teils andere Fristen kennen. Lohnt sich zu prüfen in welchem Bundesland du bist. Ist kein Ersatz für die BEG, aber manchmal sind da noch ein paar hundert Euro drin.

Und für die Dämmmaßnahmen im Herbst – überleg ob du das in ein Gesamtkonzept mit Energieberater packst. Kombinierte Maßnahmen können den Fördersatz anheben, das kann sich dann wenigstens teilweise rechnen.


Antwort
R.Hoffmann91
Beiträge: 10
(@r-hoffmann91)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Kurz und ehrlich: Für die Wärmepumpe selbst ist der Zug abgefahren. Der Antrag muss zwingend vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker gestellt werden – das ist bei der BEG-Förderung über die KfW eine Grundvoraussetzung, und daran gibt es keinen Sonderweg vorbei. Härtefallregelung gibt es in dem Sinne nicht.

Was du aber machen kannst: Für die Dämmmaßnahme im Herbst kannst du problemlos noch einen separaten Förderantrag stellen, solange du diesmal vor der Beauftragung vorgehst. Da gelten dieselben Regeln, aber du startest ja von vorne. Am besten auch gleich einen Energieberater einbinden – der hilft beim Antrag und kann prüfen ob du als Worst Case noch über eine iSFP-Förderung (individueller Sanierungsfahrplan) zusätzlich was rausholen kannst.

Ich hab mich mit dem Thema hydraulischer Abgleich und Förderbedingungen im Altbau schon etwas beschäftigt, der Antrag-vor-Beauftragung-Grundsatz ist da immer wieder das zentrale Thema. Unangenehme Lektion, aber für die nächste Maßnahme weißt du Bescheid.


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