Hallo zusammen,
ich bin gerade ziemlich ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Wir haben im März diesen Jahres eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen lassen, alles über einen Fachbetrieb, Energieberater war auch dabei. Antrag über die BEG wurde vor Beauftragung gestellt, also alles in der richtigen Reihenfolge soweit ich das verstehe.
Jetzt kam letzte Woche der Ablehnungsbescheid und als Begründung steht da sinngemäß, dass die Wärmepumpe nicht als alleiniges Heizsystem betrieben wird und noch eine fossile Heizung im Gebäude vorhanden ist. Wir haben tatsächlich noch unsere alte Ölheizung drin – die läuft aber seit dem Einbau der WP nicht mehr, der Installateur meinte das wäre erstmal okay so, die wird dann irgendwann rausgenommen.
Ist das wirklich ein Ablehnungsgrund? Ich dachte Hybridlösungen sind doch erlaubt? Oder gilt das nur wenn die fossile Heizung aktiv als Backup eingebunden ist und nicht einfach nur noch im Keller steht?
Der Energieberater meldet sich seit zwei Wochen nicht mehr, was mich zusätzlich nervt. Das Ganze hängt mir jetzt den ganzen Sommer über den Kopf obwohl ich eigentlich andere Pläne hatte. Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß wie ich da weiterkomme?
Markus
Ich hab mich viel mit den technischen Grundlagen von Wärmepumpen beschäftigt, weniger mit Förderdetails – aber soviel hab ich mitbekommen: Die BEG 2026 ist nochmal strenger geworden was den Nachweis der Dekarbonisierung angeht. Eine nicht offiziell stillgelegte Ölheizung wird von den Prüfern halt als 'potenziell noch in Betrieb' gewertet.
Das ist zwar ärgerlich aber irgendwie auch nachvollziehbar wenn man bedenkt dass es in der Vergangenheit Fälle gab wo Förderung kassiert wurde und die alte Heizung munter weitergelaufen ist.
Widerspruch auf jeden Fall, und die Stillegung der Ölheizung schriftlich dokumentieren lassen vom Installateur.
Also ich muss hier mal eine etwas andere Sichtweise einbringen. Ich finde es ehrlich gesagt fragwürdig, dass dein Installateur gesagt hat 'die wird dann irgendwann rausgenommen'. Das klingt nach schlechter Beratung. Bei Förderanträgen dieser Größenordnung muss von Anfang an klar sein ob die alte Anlage rauskommt oder nicht – das ist keine Nebensächlichkeit.
Bei Mehrfamilienhäusern, wo ich selbst Erfahrung hab mit Planungsfragen, wäre sowas ein No-Go. Für ein EFH gilt das genauso.
Mein Rat: Hol dir jetzt einen zweiten Energieberater der den Widerspruch aufbereitet. Und beim nächsten Mal bitte vorher klären statt nachher. Das kostet zwar nochmal Geld, aber ein verlorener Förderbescheid kostet mehr.
Kurze Frage: Steht die Ölheizung noch hydraulisch eingebunden im System oder ist die komplett vom Netz getrennt? Das macht nen riesigen Unterschied. Wenn die noch angeschlossen ist, auch wenn sie nicht läuft, sieht das für die Prüfer halt aus wie ne aktive Hybridanlage die nicht korrekt beantragt wurde. Hab mich mit Split- und Monoblockinstallationen viel beschäftigt und das Thema 'sauber abgrenzen was zum System gehört' zieht sich da immer durch.
Ich hatte mit ähnlichen Themen rund um hydraulischen Abgleich und Förderbedingungen zu tun, und was ich dabei gelernt hab: Die Formulierungen im Ablehnungsbescheid sind oft entscheidend. Steht da wirklich 'fossile Heizung vorhanden' oder steht da 'nicht ausreichend nachgewiesen dass fossile Heizung außer Betrieb'? Das ist ein großer Unterschied für den Widerspruch.
Bei einer echten Hybridanlage im BEG-Sinne muss die fossile Komponente aktiv als Spitzenlasterzeuger geplant und so dokumentiert sein – das ist etwas ganz anderes als eine alte Ölheizung die zufällig noch im Keller steht. Letzteres dürfte eigentlich kein Ablehnungsgrund sein wenn du nachweisen kannst dass sie nicht mehr betrieben wird.
Widerspruch einlegen, Fristen beachten (meist 4 Wochen nach Bescheid), und den Energieberater schriftlich in die Pflicht nehmen. Der hat das verbockt wenn er das nicht sauber begleitet hat.