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Gasbrennwert als Backup behalten – verliere ich dadurch die BEG-Förderung?

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WarmwasserMax47
Beiträge: 9
Themenstarter
(@warmwassermax47)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#74]

Hallo zusammen,

ich plane gerade die Umrüstung meines Hauses auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und stecke mitten in der Angebotsphase. Mein Haus ist Baujahr 1978, gut gedämmt aber nicht top, und ich hab noch einen funktionierenden Gasbrennwert drin. Der Heizungsbauer meinte, er würde die Gastherme erstmal als Backup drinlassen für sehr kalte Tage – als sogenanntes bivalentes System.

Jetzt höre ich aber von verschiedenen Seiten total widersprüchliche Aussagen. Mein Nachbar behauptet steif und fest, dass man mit einer Backup-Heizung gar keine BEG-Förderung mehr bekommt. Ein anderer im Bekanntenkreis hat das angeblich problemlos so gefördert bekommen. Der Energieberater, den ich kurz telefonisch gesprochen habe, war da auch nicht eindeutig.

Mein Heizungsbauer will das jetzt im Sommer umsetzen, weil er gerade freie Kapazitäten hat (im Winter ist er natürlich ausgebucht). Aber ich möchte das natürlich nicht ohne Förderung machen – das wären mehrere tausend Euro Unterschied.

Kann mir jemand sagen wie das wirklich geregelt ist? Ist das ein absolutes Ausschlusskriterium oder kommt es auf die genaue Konstellation an? Gibt es da einen Unterschied zwischen bivalent-alternativ und bivalent-parallel? Ich blick da nicht ganz durch und finde online nur veraltete Informationen von vor 2024.

Danke schon mal!


3 Antworten
Bernd H.
Beiträge: 15
(@bernd-hoffmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Hab das selbst durchgemacht. Kurz gesagt: Gastherme als reines Notfallbackup drin gelassen, sauber im Energieberater-Dokument ausgewiesen, Förderung problemlos bekommen. Aber ohne vernünftige Dokumentation wäre das schief gegangen.


Antwort
WolfgangB.1947
Beiträge: 44
(@wolfgangb-1947)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich habe mich mit dieser Frage auch beschäftigt, als ich meinen Neubau geplant habe (auch wenn das eine andere Ausgangslage ist). Die Regelungen in der BEG sind hier tatsächlich nicht trivial.

Was Marc oben schreibt, ist im Wesentlichen korrekt. Ich möchte aber noch ergänzen: Es kommt auch darauf an, ob das Backup-System mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Seit den Änderungen 2024 ist da nochmal nachgeschärft worden. Eine elektrische Notheizung als Backup ist unkritisch. Ein Gasbrennwert als dauerhaft eingebundener zweiter Wärmeerzeuger wird von BAFA und KfW sehr genau geprüft.

Ein zusätzlicher Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Die Gastherme muss nach einer gewissen Frist stillgelegt oder zumindest außer Betrieb gesetzt werden, wenn sie im Antrag als temporäre Übergangslösung deklariert wurde. Das prüft niemand aktiv – aber wenn Sie später einen Schaden melden oder eine Nachprüfung erfolgt, kann das problematisch werden.

Ich würde die Sommerpause nutzen um das wirklich sauber mit einem Energieberater zu klären, bevor Sie den Auftrag unterschreiben. Die freien Kapazitäten des Handwerkers sind kein Grund um bei der Förderplanung zu hetzen.


Antwort
Marc_85
Beiträge: 40
(@marc_85)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurze Antwort: Es ist kein Mythos, aber auch kein generelles Ausschlusskriterium – es kommt tatsächlich auf die Konstellation an.

Bivalent-alternativ (WP übernimmt ab einem bestimmten Punkt komplett, Gastherme springt bei sehr tiefen Temperaturen an) ist förderunfähig, wenn Gas der Haupterzeuger bleibt. Bivalent-parallel (WP läuft als Hauptwärmeerzeuger, Gastherme nur als gesetzlich zulässige Notheizung im Ausnahmefall) kann hingegen förderfähig sein – aber nur wenn das richtig dokumentiert und hydraulisch korrekt eingebunden ist.

Das Entscheidende ist, dass die Wärmepumpe als primärer Wärmeerzeuger eingestuft wird und das im Antragsunterlagen so hervorgeht. Ich hab mich selbst mit dem Thema intensiv beschäftigt, auch im Thread zu hohen Vorlauftemperaturen wurde das am Rande angesprochen.

Mein dringender Rat: Nicht auf den Heizungsbauer verlassen, der oft nur installiert und die Förderlogik nicht im Detail kennt. Einen zertifizierten Energieberater einschalten der das sauber dokumentiert. Der kostet zwar was, aber bei den Summen lohnt das.


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