Wie HelmutK schon sagt, das klingt nach einem Planungsfehler der früher hätte auffallen müssen. Ich kenn das Thema Vorlauftemperaturen und Systemgrenzen ganz gut, und bei Förderanträgen ist die Systemdefinition halt das A und O.
Praktischer Tip: Ruf direkt beim zuständigen Sachbearbeiter der KfW oder BAFA an (je nachdem über wen der Antrag lief) und frag konkret nach was fehlt für einen erfolgreichen Widerspruch. Die geben da manchmal mehr Auskunft als man denkt. Dann weißt du genau was du nachreichen musst statt ins Blaue zu schreiben.
Ich bin seit ein paar Jahren intensiv mit WP-Themen beschäftigt und hab einige Ablehnungen im Bekanntenkreis miterlebt. Was ich gelernt hab: Solche Fälle sind meistens lösbar, brauchen aber Geduld und sorgfältige Dokumentation.
Das mit der Ölheizung die 'irgendwann rauskommt' – das war tatsächlich mal eine gängige Praxis, aber die Förderrichtlinien haben sich da verschärft. Früher hat man das oft noch hinbekommen, heute nicht mehr so einfach.
Mein konkreter Vorschlag: Lass die Ölheizung jetzt umgehend fachgerecht stillegen und dokumentieren (schriftliche Bestätigung vom Installateur, Fotos, Datum). Das kostet nichts Weltbewegendes und ist die stärkste Karte für deinen Widerspruch. Zeigt auch den Prüfern dass es keine Absicht war sondern ein Versäumnis das du sofort behoben hast. Bei Widersprüchen zählt das durchaus.
Das klingt nach einem klassischen Dokumentationsproblem. Die BEG unterscheidet da ziemlich genau zwischen einer zugelassenen Hybridlösung (WP + fossiler Backup, der offiziell als solcher deklariert und eingebunden ist) und einer Situation wo einfach noch eine alte Ölheizung im Keller steht ohne klaren Status.
Wenn dein Installateur die Ölheizung nicht offiziell stillgelegt oder ausgebaut hat, und das im Antrag oder in den Unterlagen nicht sauber dokumentiert ist, dann kann das tatsächlich zur Ablehnung führen. Die wollen da keinen Interpretationsspielraum lassen.
Ich hab mich selbst mal intensiv mit Steuerungsthemen beschäftigt – ich kenn das bei WP-Projekten gut, wie wichtig die saubere Dokumentation aller Systemkomponenten ist. Beim Widerspruch würde ich konkret nachweisen, dass die Ölheizung seit Inbetriebnahme der WP nicht mehr in Betrieb war. Heizkostenabrechnung, Öllieferung ausgeblieben etc. Und den Energieberater notfalls per eingeschriebenem Brief anschreiben – der ist da in der Pflicht.
Ich les das und frag mich ob dein Energieberater überhaupt seine Hausaufgaben gemacht hat. Ich hab selbst gerade ne WP-Installation hinter mir (war eine ordentliche Aufgabe für den Elektriker) und da war die Frage ob Altanlage raus oder bleibt eines der ersten Dinge die geklärt wurden – vor dem Antrag.
Der meldet sich nicht mehr sagt du – schreib ihm ne Mail mit Fristsetzung, cc an seinen Gewerbeverband wenn du weißt welcher das ist. Energieberater die BEG-Anträge begleiten haben da eine Beratungspflicht, das ist nicht umsonst.
Widerspruch einlegen und gleichzeitig prüfen ob du Schadensersatzansprüche gegen den Berater hast wenn der das nicht richtig begleitet hat.