Zur zweiten Frage kann ich dich beruhigen: Die Nachtabsenkung über externe Steuerung ist kein Problem, solange die Anlage selbst einwandfrei funktioniert und der Fachbetrieb die Installation ordnungsgemäß dokumentiert hat. Das BAFA prüft ob die geförderte Anlage korrekt installiert und betrieben wird – nicht ob du die Regelung über HA oder das Werksmenü machst.
Zur ersten Frage mit den DS18B20-Sensoren: Solange du da nichts am Kältekreis oder an sicherheitsrelevanten Komponenten verändert hast, dürfte das für den Verwendungsnachweis völlig irrelevant sein. Ich hab bei meiner Hybridanlage auch einiges selbst nachgerüstet (Thermostate, Messfühler), das taucht in den BAFA-Unterlagen nirgendwo auf – die interessieren sich für die geförderte Hauptanlage, nicht für deine Mess-Bastelei drumherum.
Allerdings: Ich würde trotzdem einmal kurz beim Fachbetrieb nachfragen, ob die Eingriffe irgendwas an deren Gewährleistung tangieren könnten. Das ist eher ein Hersteller/Installateur-Thema als ein BAFA-Thema. Dazu hatte ich hier schon mal was geschrieben – nicht direkt dein Fall, aber das Thema Gewährleistung bei Eigeneinbauten ist ähnlich.
Ich kenn das BAFA-Prozedere gerade nur aus der Theorie (bin noch in der Planungsphase), aber ich glaube der Kernpunkt ist: Was wurde gefördert? Die Wärmepumpe als Anlage. Alles was du danach dransetzt sind deine Sachen, das interessiert das BAFA herzlich wenig solange die Hauptanlage unverändert und funktionstüchtig ist.
Ich hab mich bei meiner eigenen Recherche zur PV-WP-Kombi auch durch so manche Förderrichtlinie gewühlt (gibts übrigens einen älteren Thread dazu von mir), und grundsätzlich ist das BAFA da pragmatischer als man denkt. Die wollen keinen totalen Anlagenzustand einfrieren, sondern nur sicherstellen dass das geförderte Produkt auch wirklich verbaut und in Betrieb ist.
Bei deiner Nachtabsenkung über HA würd ich mir null Sorgen machen.