Moin zusammen,
ich hab seit ein paar Monaten meine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe laufen und steuere die komplett über Home Assistant – Modbus-Anbindung, Shelly-Zähler für Strommonitoring, das volle Programm. Läuft soweit super, JAZ liegt momentan trotz der Sommermonate mit Warmwasserbereitung schon bei respektablen 3,8.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage zum Thema Förderung: Ich hab den BAFA-Zuschuss beantragt und auch bewilligt bekommen, aber jetzt beim Verwendungsnachweis bin ich unsicher wegen ein paar Punkten.
Ich hab nämlich nachträglich noch zusätzliche Sensorik verbaut (u.a. eigene Temperaturmessung am Vor- und Rücklauf über eigene DS18B20-Sensoren, direkt ins Hydrauliksystem eingebunden) um bessere Daten für Home Assistant zu bekommen. Das war natürlich keine Fachbetrieb-Leistung, das hab ich selbst gemacht. Tauchen solche eigenen Erweiterungen irgendwo in den Unterlagen auf, die ich einreichen muss?
Zweite Frage: Die WP läuft bei mir zeitweise im "Nachtabsenk"-Modus, den ich komplett eigens per HA-Automatisierung steuere statt über die interne Regelung. Könnte sowas theoretisch ein Problem für die Förderung darstellen – z.B. wenn irgendein Prüfer meint, die Anlage wird "nicht bestimmungsgemäß" betrieben?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem BAFA-Verwendungsnachweis und solchen DIY-Ergänzungen? Bin gespannt auf eure Einschätzungen.
Ich bin noch in der Planungsphase meines Neubaus und hab mich noch nicht tief mit dem Verwendungsnachweis beschäftigt, aber die Frage mit der externen Steuerung finde ich trotzdem spannend.
Hab mal gehört dass manche Hersteller bei komplett externer Regelungsübernahme Probleme mit der Gewährleistung machen können – nicht BAFA, sondern Hersteller. Weißt du ob dein WP-Hersteller da irgendwas in den Bedingungen stehen hat? Das würde mich für meine eigene Planung interessieren, weil ich später auch smarte Steuerung einbauen will.
Ich möchte das mal etwas differenzierter betrachten, auch wenn die anderen das lockerer sehen.
Die DS18B20-Sensoren am Vor- und Rücklauf – sofern das wirklich nur Temperaturmessung ist und du keinerlei Eingriff in die Hydraulik vorgenommen hast (also keine T-Stücke eingeschweißt oder ähnliches) – sehe ich unkritisch. Aber du schreibst "direkt ins Hydrauliksystem eingebunden". Falls damit Eingriffe in druckführende Leitungen gemeint sind, würde ich das aus technischer Sicht nicht auf die leichte Schulter nehmen – nicht wegen BAFA, sondern wegen Betriebsdruck und Dichtheit.
Für den BAFA-Verwendungsnachweis selbst ist das nach meiner Einschätzung tatsächlich unerheblich, solange die geförderte Anlage vollständig vom Fachbetrieb installiert wurde. Der Nachweis bezieht sich auf den Lieferschein, die Rechnung und die Inbetriebnahmedokumentation des Installateurs – nicht auf nachträgliche Eigenbauten.
Die Nachtabsenkung per externer Regelung: Das ist Standard, würde kein Prüfer hinterfragen.
Ich steck ja noch mitten in der Planung meiner Umrüstung und kenn den Verwendungsnachweis-Prozess noch nicht aus eigener Erfahrung. Aber ich wollte kurz einhaken wegen dem was Thomas anspricht – Herstellergewährleistung bei externer Steuerung.
Ich hab das Thema externe Regelung beim Warmwasser schon angeschaut (hab dazu hier im anderen Thread mitgeschrieben), und da war das auch ein Punkt. Die meisten Hersteller sagen, solange die Sicherheitsfunktionen der WP nicht deaktiviert werden, ist eine externe Sollwert-Vorgabe kein Gewährleistungsproblem. Aber das sollte man tatsächlich im Handbuch prüfen – steht da meistens irgendwo unter "externe Regelung" oder "EVU-Sperre".
Für die BAFA-Förderung selbst glaube ich auch: das interessiert die nicht.
Kurz gesagt: Nein, solche DIY-Erweiterungen sind kein BAFA-Problem. Die Behörde prüft die Hauptanlage, fertig.