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Einkommensgrenze erhöhter Bonus 2026 – wie wird das genau berechnet?

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TechTom_89
Beiträge: 17
(@techtom_89)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Jo, FlorianBeck hat das gut zusammengefasst. Kurze Ergänzung aus meiner Erfahrung: Die BAFA verlangt als Nachweis eine Kopie des letzten Einkommensteuerbescheids – und zwar den "Gesamtbetrag der Einkünfte" oder das "zu versteuernde Einkommen", das steht explizit auf dem Bescheid drauf. Wichtig ist, dass es der aktuellste verfügbare ist zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Bei freiberuflichen Einkünften, die stark schwanken, gibt es soweit ich das kenne keine Mittelwertregelung. D.h. wenn ein Jahr besonders gut oder schlecht war, schlägt das voll durch. Das kann in beide Richtungen ungerecht wirken, ist aber bisher so.

Beim Beamtenhaushalt mit Mischsituation: Wenn ihr zusammen veranlagt seid (was bei Eheleuten der Normalfall ist), ist der gemeinsame Bescheid die Grundlage, da bin ich mir sicher.


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T.Weber
Beiträge: 39
(@t-weber)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Kurze Frage dazwischen: Gilt der erhöhte Bonus eigentlich nur für selbstnutzende Eigentümer oder auch wenn man ein Zweifamilienhaus hat und eine Einheit vermietet? Das würde mich für meine eigene Planung auch interessieren.


Antwort
Klaus_1952
Beiträge: 46
(@klaus_1952)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

T.Weber hat oben gefragt wegen Zweifamilienhaus – da würde mich die Antwort auch interessieren. Ich glaube, die Förderung ist grundsätzlich an das selbstgenutzte Eigentum geknüpft, aber bei gemischt genutzten Gebäuden gibt es Sonderregelungen. Das sollte man separat klären, würde ich nicht in diesen Thread mit reinmischen.

Zur ursprünglichen Frage von L.Fischer: Was ich aus verschiedenen Quellen zusammengetragen habe – der Bescheid muss nicht älter als ein bestimmtes Datum sein, aber das genaue Zeitfenster kenn ich nicht auswendig. Beim BAFA gibts da ein Merkblatt, ich mein das hieß "Merkblatt BEG Einzelmaßnahmen" oder so ähnlich, da steht das drin. Einfach mal runterladen und Seite zu Einkommensnachweis suchen, das spart langes Telefonieren.


Antwort
WolfgangB.1947
Beiträge: 44
(@wolfgangb-1947)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Also ich muss gestehen, das mit den Förderbedingungen ist heutzutage schon sehr komplex geworden. Zu meiner Zeit gab es sowas alles noch nicht, da hat man einfach eine neue Heizung eingebaut und fertig. Ich hab mir das für unser Haus letztes Jahr auch angeschaut – ich bin Rentner und lebe allein in unserem Haus, da ist das zu versteuernde Einkommen natürlich niedriger als bei einem Doppelverdienerhaushalt.

Was ich sagen kann: Als Einzelveranlagter reicht der eigene Bescheid. Der Nachbar von mir hat das beantragt und die haben einfach die letzte Steuerbescheinigung als Scan verlangt, nichts weiter. Das war unkomplizierter als erwartet.

Bei eurer Mischsituation mit Beamtenhaushalt und freiberuflichen Einkünften würde ich aber wirklich zu einem Steuerberater oder Energieberater gehen – einfach um sicher zu gehen, dass ihr den richtigen Betrag auf dem Bescheid auch richtig identifiziert. Die Zeile heißt glaube ich "zu versteuerndes Einkommen" und steht am Ende des Bescheids.


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