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Druckbehälterverordnung: Gilt sie für meinen Pufferspeicher?

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R.Bergmann
Beiträge: 0
Themenstarter
(@r-bergmann)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#231]

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, meine Wärmepumpe mit einer PV-Anlage zu kombinieren und optimiere parallel die Warmwasserbereitung. Dabei bin ich auf die Frage gestoßen, ob die Druckbehälterverordnung (auch DGUV Regel 3.4 oder früher BetrSichV genannt) für meinen geplanten Pufferspeicher gilt.

Mein Installateur meint, das würde nur für große gewerbliche Systeme zählen. Ich bin mir da aber nicht so sicher. Der Pufferspeicher soll unter Druck arbeiten (ca. 3 bar), um optimal mit der WP-Regelung zusammenzuspielen und auch die solaren Gewinne maximal zu nutzen. Ein kleinerer Speicher mit vielleicht 500–750 Litern.

Gelten hier nationale Vorschriften, EU-Richtlinien (PED) oder ist das einfach nur eine Frage der CE-Kennzeichnung des Herstellers? Und falls ich selbst einen Speicher (z.B. aus Edelstahl) nachrüsten würde – worauf muss ich achten?

Wäre hilfreich zu wissen, bevor ich den Plan finalisiere.

Danke für Input!


1 Antwort
WaermepumpeMax
Beiträge: 11
(@waermepumpemax)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hallo Roland,

da hast du absolut recht, das nicht einfach abzutun. Bei Druckbehältern unter 25 Litern oder unter 0,5 Litern mal bar Produktvolumen greift die Druckbehälterverordnung nicht – das ist die übliche Schwelle. Bei deinen 500–750 Litern bist du aber deutlich drüber, auch bei 3 bar.

Entscheidend ist: Handelt es sich um einen Druckbehälter nach der Druckbehälterverordnung (BetrSichV Anhang 1)? Dann brauchst du ein Konformitätszeugnis, Typprüfung oder möglicherweise eine Druckprüfung vor Inbetriebnahme – je nachdem wie das System klassifiziert wird.

Für Heizungsanlagen gibt es aber oft Ausnahmen: Wenn dein Speicher nur als Ausdehnungsgefäß innerhalb einer geschlossenen Heizanlage fungiert (nicht als separater Druckbehälter mit eigenem Druck), kann das unter die Heizungsanlage-Verordnung fallen statt unter DGUV/BetrSichV.

Mein Tipp: Schau dir die technischen Datenblätter des Speichers genau an – jeder seriöse Hersteller muss angeben, ob er als Druckbehälter klassifiziert ist. Dann bist du auf der sicheren Seite. Ein Nachbau aus Edelstahl würde dagegen sehr wahrscheinlich unter DGUV fallen.

Grüße,
Maximilian


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