Hallo zusammen,
wir wohnen in einem denkmalgeschützten Stadthaus aus dem 19. Jahrhundert und planen den Einbau einer Luftwärmepumpe. Das Problem: Der einzige sinnvolle Platz für die Außeneinheit wäre unser kleiner Innenhof, der zur Straße hin einsehbar ist.
Unser Heizungsbauer meint, dass wir neben der normalen Baugenehmigung auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung brauchen. Aber wer ist dafür zuständig? Die untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis oder doch das Landesamt? Und wie lange dauert so etwas normalerweise?
Wir würden gerne noch diesen Sommer mit den Arbeiten beginnen, damit wir zur nächsten Heizperiode fertig sind. Der Heizungsbauer hat uns schon vorgewarnt, dass solche Genehmigungen sehr langwierig sein können.
Hat jemand von euch schon mal Erfahrungen mit Wärmepumpen in denkmalgeschützten Gebäuden gemacht? Gibt es vielleicht auch alternative Standorte, die weniger problematisch sind? Unser Dach kommt leider nicht in Frage, da die Statik nicht ausreicht.
Danke schon mal für eure Tipps!
Hey MarkusT84,
puh, das ist echt ein kompliziertes Thema. Bei uns war's zum Glück kein Denkmalschutz, aber die Genehmigungen haben trotzdem ewig gedauert.
Meistens ist erst mal die untere Denkmalschutzbehörde zuständig, also beim Landkreis oder der Stadt. Die prüfen dann, ob sie selbst entscheiden können oder ob es an die obere Behörde (Landesamt) weitergeleitet wird. Kommt drauf an, wie bedeutend das Gebäude ist.
Zur Dauer: Rechne mal mit mindestens 3-4 Monaten, wenn alles glatt läuft. Oft dauert's aber länger, weil noch Gutachten oder Stellungnahmen von Sachverständigen eingeholt werden müssen.
Tipp: Lass dir von einem Architekten helfen, der Erfahrung mit Denkmalschutz hat. Der kann die Außeneinheit so planen und visualisieren, dass sie möglichst unauffällig wird. Manchmal reicht schon eine geschickte Verkleidung oder ein anderer Anstrich.
Also ich würde definitiv erstmal bei der unteren Denkmalschutzbehörde anfragen. Die können dir am besten sagen, ob dein Fall in ihre Zuständigkeit fällt.
Was den Zeitplan angeht - bis zum Sommer wird's knapp, wenn du noch gar nicht angefangen hast mit den Anträgen. Wie hier bei den neuen EU-Regeln auch schon diskutiert wurde, sind die Behörden gerade ziemlich überlastet.
Alternativ: Habt ihr vielleicht einen Kellerausgang oder eine Rückseite des Hauses, die nicht so exponiert ist? Manchmal ist das denkmalschutzrechtlich unproblematischer als der Innenhof.