Hallo zusammen,
ich plane gerade eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für unser Einfamilienhaus und bin jetzt an dem Punkt, wo es um die Inbetriebnahme geht. Der Installateur hat mir ein separates Angebot über 850€ nur für die "Inbetriebnahme und Einregulierung" gemacht – das kommt noch on top zum eigentlichen Installationsauftrag.
Meine Frage ist eigentlich zweigeteilt: Zum einen, muss das wirklich ein zertifizierter Fachbetrieb machen damit die Förderung (BEG) nicht gefährdet wird? Der Energieberater hat das so formuliert, dass "die Anlage durch einen Fachbetrieb in Betrieb genommen werden muss", aber ich finde nirgendwo konkret was dazu. Zum anderen frage ich mich, was bei so einer Inbetriebnahme eigentlich genau passiert und ob das 850€ wert ist.
Der Hersteller (Vaillant) bietet selbst auch eine kostenpflichtige Erstinbetriebnahme an, die wäre nochmal teurer. Irgendjemand hat mir gesagt, dass die Herstellerinbetriebnahme für die Garantie wichtig ist – stimmt das?
Ich wäre dankbar für Erfahrungen, ob ihr sowas habt durchführen lassen, was dabei rauskam und ob es Situationen gibt wo man das wirklich braucht vs. wo es sich eher nach einer teuren Unterschrift anfühlt. Wir haben jetzt Juni, ich würde gerne noch diesen Sommer fertig werden bevor die Heizperiode wieder losgeht.
L. Weber hat das mit der Förderung gut erklärt, dem kann ich zustimmen. Ich seh das aber bei den 850€ etwas anders: Der Preis allein sagt nichts, entscheidend ist was tatsächlich im Leistungsverzeichnis steht. Ich kenn das aus eigener Erfahrung – hatte ähnliche Positionen in Angeboten wo am Ende nur 45 Minuten jemand vor der Anlage stand und ein Formular ausgefüllt hat. Kein Abgleich, keine Protokollierung der Drücke, nichts.
Wenn ich das richtig lese, habt ihr noch keinen hydraulischen Abgleich gemacht? Falls der separate angeboten wird, unbedingt drauf bestehen dass der in der IBN enthalten ist – der ist für die BEG sowieso Pflicht und gehört eigentlich dazu. Ich hab hier im Forum schon öfter geschrieben dass viele Kostenpositionen in Angeboten fehlen oder versteckt sind, das gilt auch andersrum: manchmal zahlt man für Positionen die gar nicht erbracht werden.
Kurz gesagt: lass dir ein detailliertes Protokoll der IBN zusagen, schriftlich, bevor du unterschreibst.
Die Frage nach der Förderungspflicht kann ich zumindest teilweise beantworten, da ich mich da beim Thema Stromverbrauch auch intensiv mit den Förderbedingungen beschäftigt habe.
Für die BEG-Förderung gilt tatsächlich, dass ein Fachunternehmen die Anlage einbauen und in Betrieb nehmen muss – das ist im Zuwendungsbescheid so verankert. Die Inbetriebnahme durch den Installateur selbst zählt dabei in der Regel mit, d.h. wenn derselbe Betrieb der die Anlage eingebaut hat auch die IBN durchführt, ist das formal abgedeckt. Das muss nicht zwingend der Hersteller sein.
Die 850€ für die Einregulierung würde ich mir aber genau aufschlüsseln lassen. Da sollte drin sein: hydraulischer Abgleich, Einstellung der Heizkurve, Prüfung der Kältemittelseite, Probelauf mit Protokoll. Wenn das alles dabei ist, ist der Preis ehrlich gesagt nicht übertrieben – bei uns war das vor drei Jahren ähnlich.
Die Herstellerinbetriebnahme ist tatsächlich oft Voraussetzung für die volle Herstellergarantie (nicht gesetzliche Gewährleistung!). Das würde ich im Kleingedruckten der Vaillant-Garantiebedingungen nachschauen bevor Sie sich entscheiden.