Hallo zusammen,
bei den Temperaturen der letzten Wochen halte ich es in meiner Wohnung kaum noch aus. Ich wohne zur Miete (3. OG, Altbau, ca. 70qm) und überlege ernsthaft, mir eine Luft-Luft-Wärmepumpe bzw. Split-Klimaanlage anzuschaffen – hauptsächlich für den Sommer, aber wenn sie auch im Winter heizt, wäre das natürlich ein Bonus.
Mein Problem: Ich bin Mieter und weiß nicht genau, was ich da rechtlich und technisch beachten muss. Ich habe schon gegoogelt, aber die Infos sind sehr widersprüchlich. Ein paar Fragen, die mich umtreiben:
1. Brauche ich zwingend die Erlaubnis des Vermieters, auch wenn ich alles rückstandslos zurückbauen kann?
2. Was ist mit dem Loch in der Außenwand für die Kältemittelleitungen – muss das ein Fachbetrieb bohren?
3. Gibt es Alternativen (Monoblockgeräte ohne Wanddurchführung), die genauso gut funktionieren?
4. Was passiert eigentlich mit der Kaution, wenn ich beim Auszug vergesse, das Loch zu verschließen?
Wir planen diesen Sommer noch in den Urlaub zu fahren (Ende Juli), und ich würde die Anlage gerne vorher noch laufen haben, damit meine Frau sich nicht jeden Abend mit dem Ventilator quält.
Hat jemand Erfahrung damit als Mieter? Wie habt ihr das geregelt?
Danke schon mal,
Peter
Ich würd das Thema nicht zu kompliziert machen. Hab selbst eine Mietwohnung und irgendwann einfach den Vermieter angerufen und gefragt. Der hat innerhalb einer Woche schriftlich zugestimmt, weil ich klar gesagt habe: Fachfirma, rückbaubar, kein Aufpreis für ihn.
Beim Altbau würd ich aber nochmal genauer hingucken, wo und wie das Loch durch die Außenwand geht. Bei meinem Objekt damals (auch Altbau) war das komplizierter als gedacht, weil die Wand an der Stelle dicker war als normal und der Installateur extra Zeit brauchte.
Zur Monoblockfrage: Diese mobilen Geräte ohne Wanddurchführung sind deutlich schlechter in der Effizienz, lauter und müssen ständig manuell entwässert werden. Als Dauerlösung würd ich das nicht nehmen, nur wenn der Vermieter wirklich kein Wandloch erlaubt.
Und wegen der Kaution: Solange du beim Auszug das Loch ordentlich verschließen lässt und den Zustand dokumentierst (Fotos vor UND nach der Installation), gibt's da normalerweise keine Probleme.
Markus hat da einen sehr guten Punkt mit der WEG – das ist wirklich etwas, das viele unterschätzen. Ich kenn das aus meiner eigenen Planungsphase, wo ich mich auch mit verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Wärmepumpen auseinandergesetzt hab (damals ging's bei mir um Sanierung, aber viele Grundsätze sind ähnlich).
Noch ein praktischer Hinweis zum Außengerät: Im Altbau und speziell im 3. OG solltest du unbedingt klären, wo das Außengerät montiert wird. Fassade, Balkon (falls vorhanden), oder Dach? Das beeinflusst die Genehmigungslage nochmal. Ein Gerät auf dem Balkon ist oft einfacher genehmigungstechnisch als eines direkt an der Fassade.
Und zur Kaution: Dokumentiere alles fotografisch vor Beginn der Arbeiten. Am besten noch vor dem ersten Gespräch mit dem Vermieter, damit du den Ausgangszustand der Wand belegen kannst. Das schützt dich bei Auszug.
Kurz und knapp: Ohne schriftliche Genehmigung vom Vermieter würd ich da gar nichts anfassen. Das Loch in der Außenwand ist der kritische Punkt – alles andere ist erstmal egal.
Hallo Peter,
die Frage kenne ich gut – ich hab mich vor einer Weile auch intensiv mit dem Thema Wärmepumpen und deren rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigt (auch wenn mein Fokus eher auf Heizbetrieb lag, siehe z.B. diesen Thread).
Zur Rechtslage: Ja, du brauchst in aller Regel die schriftliche Zustimmung deines Vermieters, selbst wenn du alles rückbaubar installierst. Grund ist das Bohren durch die Außenwand – das gilt als bauliche Veränderung und fällt klar unter §554 BGB. Ohne Erlaubnis riskierst du im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder Probleme bei der Kaution.
Mein Tipp: Frag den Vermieter schriftlich, erkläre, dass du auf eigene Kosten einen Fachbetrieb beauftragst und beim Auszug alles fachgerecht zurückbaust. Viele Vermieter stimmen zu, wenn das klar formuliert ist. Einen Ablehnungsgrund haben sie bei solchen reversiblen Maßnahmen häufig nicht – zumindest wenn keine Substanzschäden entstehen.
Das Wandbohren selbst: Bitte unbedingt einen Fachmann machen lassen. Nicht nur wegen der Qualität, sondern auch wegen des Kältemittels – das darf ohnehin nur ein zertifizierter Betrieb befüllen und anschließen.