Hallo zusammen,
ich bin gerade echt am Verzweifeln und hoffe hier auf ein paar kluge Köpfe. Mein Vermieter hat mir letzte Woche ein Schreiben geschickt, dass er im August (also mitten in der Urlaubszeit, super Timing...) eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen lassen möchte. Heizung und Warmwasser sollen damit zukünftig laufen, die alte Gastherme fliegt raus.
Meine Fragen dazu:
Erstens – muss ich das einfach so dulden? Ich hab gelesen dass Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden sind, aber gibt es da Grenzen? Zweitens – das Außengerät soll direkt unter meinem Schlafzimmerfenster aufgestellt werden, ich wohne im Erdgeschoss. Kann ich da Einfluss nehmen auf den Standort? Nachts läuft das Ding doch durch und ich bin ein extrem leichter Schläfer.
Drittens und das ist mir wichtig: Darf der Vermieter die Miete danach erhöhen wegen der Modernisierung? Ich hab gelesen von 8% der Modernisierungskosten pro Jahr, aber stimmt das noch? Ich glaube da hat sich was geändert in letzter Zeit.
Und noch ganz praktisch: Wie lange darf so eine Installation dauern? Der Brief sagt "ca. 2 Wochen", während denen ich keine Heizung haben soll. Im Sommer ist mir das egal aber was wenn sich was verzögert?
Bin dankbar für jeden Hinweis, kenne mich mit dem ganzen Mietrecht überhaupt nicht aus.
Also zu deinen Fragen – ich bin kein Anwalt, aber ich hab mich bei meinen eigenen Projekten zwangsläufig auch mal mit dem Thema beschäftigt (wir hatten bei einem Bestandsgebäude ähnliche Konstellation zwischen Eigentümer und Untermieter).
Zur Duldungspflicht: Ja, Modernisierungen musst du grundsätzlich dulden (§ 555b BGB), solange sie keine unzumutbare Härte darstellen. Der Einbau einer WP gilt als Modernisierung wegen Energieeinsparung. Ausnahmen gibt es, sind aber schwer durchzusetzen.
Zum Standort des Außengeräts: Da hast du tatsächlich einen gewissen Spielraum – du kannst formlos widersprechen und begründen, dass die Aufstellung unter deinem Schlafzimmerfenster unzumutbar ist. Ob der Vermieter drauf eingeht ist ne andere Feiertag, aber schriftlich festhalten würd ich das auf jeden Fall. Besonders wenn die WP dann nachts über den immissionsschutzrechtlichen Grenzwerten liegt, hast du Handhabe.
Zur Mieterhöhung: Die Modernisierungsumlage liegt aktuell bei 8% der auf dich entfallenden Kosten pro Jahr, aber seit 2019 gibt es die Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren. Lass dir die Kostenaufstellung unbedingt zeigen – du hast Anspruch darauf.
Für konkrete rechtliche Schritte würd ich wirklich zum Mieterverein gehen. Die paar Euro Mitgliedschaft haben sich bei mir in anderen Zusammenhängen schon mehrfach gelohnt. Mietrecht ist zu komplex um das allein durchzufechten.