Hallo zusammen,
bin gerade ziemlich verärgert und brauche mal euren Input. Nachdem der Winter vorbei ist und ich meine Heizkostenabrechnung analysiert habe, wird mir immer klarer, dass bei der Planung meiner Luft-Wasser-WP vor zwei Jahren einiges schiefgelaufen ist.
Mein Installateur hat damals behauptet, die VDI 4645 sei nur eine unverbindliche Empfehlung und er könne das "aus Erfahrung" besser. Heizlastberechnung? Fehlanzeige. Dimensionierung nach Daumenregel. Das Ergebnis: 40% höhere Stromkosten als versprochen und eine Anlage, die im Winter permanent unter Volllast läuft.
Nun meine Frage: Ist die VDI 4645 rechtlich bindend oder nicht? Falls ja - welche Handhabe habe ich gegen den Installateur? Der Kerl war ja schließlich als Fachbetrieb zertifiziert und müsste die Normen eigentlich kennen und einhalten.
Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie steht es um Gewährleistungsansprüche, wenn nachweislich gegen Planungsrichtlinien verstoßen wurde?
Danke für eure Einschätzungen!
Hallo!
Das ist ja wirklich ärgerlich, was dir da passiert ist. Bin zwar gerade erst wieder ins Forum zurückgekehrt nach längerer Pause, aber das Thema beschäftigt mich auch, da ich für meinen Neubau plane.
Die VDI 4645 ist tatsächlich "nur" eine Richtlinie und nicht rechtlich bindend im Sinne einer DIN-Norm. ABER - und das ist wichtig - sie gilt als anerkannte Regel der Technik. Das bedeutet, wenn ein Fachbetrieb davon abweicht, muss er das gut begründen können und haftet für eventulle Schäden.
Eine ordentliche Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist eigentlich Pflicht, das steht auch in der VOB/C. Wenn die komplett fehlt, hast du meiner Meinung nach gute Chancen auf Gewährleistung oder sogar Schadensersatz.
Ich würde dir raten, erstmal einen unabhängigen Energieberater die Anlage bewerten zu lassen. Der kann dir schwarz auf weiß bestätigen, wo die Planungsfehler liegen. Dann ab zum Anwalt - viele sind auf Baurecht spezialisiert.
Bei solchen Summen würde ich definitiv nicht lockerlassen!
Gruß Bernd