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Bebauungsplan vor WP-Installation prüfen: Welche Fristen gelten?

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SkeptikerWP47
Beiträge: 37
Themenstarter
(@skeptikerwp47)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten
[#207]

Hallo zusammen,

vor ein paar Jahren habe ich hier immer wieder gefragt, wie man die realistischen Stromkosten einer Wärmepumpe einschätzt – und ich bin ehrlich gesagt nicht enttäuscht worden von den kritischen Antworten. Jetzt stehe ich vor einem neuen Problem, das mich stutzig macht:

Mein Nachbar hat gerade eine Luft-WP installiert bekommen, und ich frage mich, ob der vorher überhaupt den Bebauungsplan geprüft hat. Bei uns in der Gemeinde gibt es seit 2019 eine Lärmschutzverordnung, die Außengeräte ab 22 Uhr auf unter 35 dB begrenzt. Der Hersteller gibt für sein Gerät 42 dB an (nach Herstellerangaben, was ich auch skeptisch sehe).

Ich selbst plane gerade für mein Haus eine Wärmepumpe, und bevor ich Geld ausgebe, möchte ich auf Nummer sicher gehen: Wie prüft man so etwas konkret? Welche Unterlagen brauche ich vom Bebauungsplan, und gibt es bestimmte Fristen, innerhalb derer die Installation genehmigungs- oder anmeldepflichtig ist? Oder war das in meinem Nachbarfall einfach ignoriert worden?

Hangt das vom Bundesland ab? Ich bin in Baden-Württemberg.


1 Antwort
WaermeFuchs88
Beiträge: 8
(@waermefuchs88)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hallo SkeptikerWP47,

da ich selbst gerade in einem ähnlichen Prozess bin (Reihenhaus aus den 70ern), kann ich nachvollziehen, dass man da vorsichtig sein möchte. Die Bebauungspläne sind tatsächlich sehr unterschiedlich – manche konkretisieren Lärmgrenzen exakt, andere sind vage.

Bei mir hat der Installateur die Verantwortung dafür übernommen, dass er die lokalen Vorgaben prüft. Ich würde dir raten: 1. Bei deiner Gemeinde die gültige Fassung des Bebauungsplans (nicht nur die alte) anfragen, 2. explizit nach einer Lärmschutzverordnung fragen – die ist oft NICHT im B-Plan selbst, sondern in einer separaten VO, 3. den Installateur schriftlich fragen, ob und wie er die Compliance checkt.

In BW gibt es zusätzlich noch Anforderungen der TA Lärm – das ist bundesweit. Für Altbauten gelten übrigens oft etwas großzügigere Grenzen als für Neubau, aber das musst du konkret klären.

Bei der Anmeldung kommt es drauf an: Manche Gemeinden sagen, die Bestandsanlage muss nur angemeldet werden, wenn sie größer ist oder wenn der Nachbar eine Beschwerde einreicht. Das ist aber keine sichere Rechtsposition für dich.


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