Hallo zusammen,
normalerweise beschäftige ich mich hier eher mit Neubauthemen und Auslegungsfragen – aber gerade bin ich in eine Situation geraten, die ich so nicht geplant hatte.
Kurze Vorgeschichte: Mein Vater hat im Mai seine alte Gastherme tauschen lassen, weil die einfach den Geist aufgegeben hat. Der Installateur hat zügig eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut – sehr unkompliziert, alles läuft. Ich habe ihm dabei ein bisschen geholfen, da ich mich durch meinen eigenen Neubau ja gerade intensiv in die Materie einarbeite.
Das Problem: Weder mein Vater noch der Handwerker haben vorher irgendeinen Förderantrag gestellt. Keine Ahnung warum das nicht besprochen wurde. Ich hab das erst letzte Woche realisiert, als ich mal tiefer in die BEG-Förderbedingungen eingetaucht bin. Die Anlage läuft jetzt seit über drei Wochen.
Frage: Gibt es für so einen Fall – also Heizung bereits eingebaut, Antrag noch gar nicht gestellt – irgendeine realistische Chance auf Förderung? Ich meine nicht irgendwelche Tricks, sondern ob es tatsächlich legitime Wege gibt. Und falls nein, gibt es wenigstens steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oder andere Alternativen, die man in Betracht ziehen sollte?
Für meinen eigenen Neubau pass ich auf, dass das nicht passiert – aber für meinen Vater möchte ich jetzt retten was zu retten ist.
Danke schon mal!
Die BEG-Förderung ist damit leider vom Tisch – das ist der unangenehme Teil. Das Prinzip "Antrag vor Maßnahmenbeginn" wird beim BAFA sehr konsequent ausgelegt, und eine laufende Anlage gilt eindeutig als begonnene Maßnahme. Da gibt es keinen Spielraum, das habe ich in ähnlichen Fällen schon öfter mitverfolgt.
Was aber tatsächlich noch offen sein könnte: die steuerliche Förderung nach §35c EStG. Da gelten andere Spielregeln, der Einbau darf bereits erfolgt sein. Bedingung ist unter anderem, dass das Gebäude älter als 10 Jahre ist und selbst genutzt wird – das müsste bei deinem Vater geprüft werden. Die Förderung läuft dann über die Einkommensteuererklärung, 20% der Kosten verteilt über 3 Jahre.
Konkret würde ich empfehlen: einmal beim Steuerberater nachfragen, und die Rechnung sowie alle Nachweise vom Handwerker sauber aufbewahren. Das ist zwar nicht das gleiche wie die BEG-Förderung, aber immerhin kein vollständiger Verlust.