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Förderantrag Wärmepumpe: Mietshausverwaltung oder ich als Eigentümer?

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Markus B.
Beiträge: 5
Themenstarter
(@jaz_optimierer)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#141]

Kurze Frage zur Zuständigkeit: Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und möchte die alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen – zentral für alle vier Wohnungen. Die Verwaltung meint jetzt, SIE könnten den BEG-Antrag stellen, weil sie den Betrieb managt. Mein Anwalt sagt, das geht nur über mich als Eigentümer.

Wer hat denn tatsächlich das Antragsrecht beim BAFA? Macht es einen Unterschied, ob die WP zentral ist oder dezentral pro Wohnung? Und: Kann ich nachträglich noch einen Antrag stellen, wenn die Verwaltung vorher (falsch) einen gestellt hat – oder bin ich dann gesperrt?

Hintergrund: Ich fahre derzeit eine hybrid PV-WP-Strategie mit meinem Wohnhaus und möchte die Förderung maximal nutzen. Bei vier Wohnungen rechne ich mit deutlichem Potential für JAZ-Optimierung, wenn alles richtig strukturiert ist. Danke für harte Fakten statt Vermutungen!


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