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KfW-Ablehnung wegen fehlender Fachunternehmererklärung – Nachreichen möglich?

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T.Brinkmann75
Beiträge: 1
Themenstarter
(@t-brinkmann75)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Tag
[#56]

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einem Problem mit meinem BEG-Antrag und hoffe, dass jemand hier ähnliches erlebt hat. Meine Situation: Ich habe letztes Jahr meine bestehende Gasheizung durch eine Hybrid-Anlage ergänzt (Luft-Wasser-WP läuft jetzt im Verbund mit dem Brennwertkessel), alles ordentlich über einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten begleitet. Der Installateur hat nach Abschluss die Unterlagen eingereicht, aber offensichtlich die Fachunternehmererklärung nicht vollständig ausgefüllt – ein Feld zur Anlagenart blieb leer.

KfW hat den Antrag jetzt abgelehnt, Ablehnungsschreiben kam vor drei Wochen. Ich habe die Möglichkeit zum Widerspruch, aber die Frist läuft noch bis Ende Juni – also Zeitdruck vorhanden.

Meine konkreten Fragen:
1. Hat jemand erfolgreich Widerspruch eingelegt wegen eines Formfehlers, der eindeutig beim Handwerker lag?
2. Kann man im Widerspruchsverfahren fehlende Dokumente noch nachreichen, oder gilt nur der ursprünglich eingereichte Stand?
3. Lohnt sich ein Anwalt, oder reicht ein gut begründetes Schreiben vom EEE?

Ich bin eigentlich kein Freund davon, solche Sachen zu eskalieren, aber bei der Fördersumme (gut 8.000 Euro) kann ich das nicht einfach hinnehmen. Mein Installateur zeigt sich kooperativ und würde das fehlende Feld nachholen, ich weiß nur nicht ob das überhaupt noch hilft.

Danke schon mal – Tobias


1 Antwort
ErdwaermePro42
Beiträge: 1
(@erdwaermepro42)
New Member
Beigetreten: Vor 4 Tagen

Hallo Tobias,

ich bin zwar noch mitten in meiner Neubauplanung und hab mit dem BEG-Verfahren selbst noch nicht direkt zu tun gehabt, aber ich hab mich im Rahmen meiner Förderrecherchen intensiv damit beschäftigt und auch einige Fäden hier im Forum verfolgt.

Was ich dabei mitgenommen habe: Das Nachreichen von Unterlagen im Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich möglich, aber die KfW entscheidet das von Fall zu Fall. Ein leeres Feld in der Fachunternehmererklärung klingt tatsächlich nach einem klassischen Formfehler, nicht nach einem inhaltlichen Mangel – das sollte in der Widerspruchsbegründung klar herausgearbeitet werden.

Ich würde in deiner Situation auf jeden Fall zuerst den EEE einschalten. Der kennt die Formulare in- und auswendig und weiß wie man sowas begründet. Ein Anwalt wäre für mich erst Plan B wenn die KfW den Widerspruch ebenfalls ablehnt – bei 8.000 Euro aber definitiv eine Option.

Lass mich wissen wie es ausgeht, sowas ist für alle hier interessant die noch im Prozess stecken.


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