Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Jahren Mieter in einem Einfamilienhaus (Bj. 1987, Ölheizung) und mein Vermieter hat mich letzte Woche gefragt ob ich grundsätzlich mit dem Einbau einer Wärmepumpe einverstanden wäre. Er meinte er überlegt das schon länger aber wollte erstmal mit mir reden bevor er sich genauer informiert.
Ich finde die Idee eigentlich gut, hab ja auch kein Interesse mehr an den hohen Heizölpreisen. Jetzt stellt sich mir aber die Frage: was kann mein Vermieter an Förderung beantragen? Er ist kein Eigennutzer sondern vermietet das Objekt, also weiß ich nicht ob das überhaupt dieselbe Förderung ist wie für selbst bewohnende Eigentümer.
Konkret würde mich interessieren:
- Kann er die BAFA-Zuschüsse in gleicher Höhe beantragen wie Selbstnutzer?
- Gibt es irgendwelche Einschränkungen weil das Haus vermietet ist?
- Muss ich als Mieter irgendwas unterschreiben oder bestätigen?
- Wie ist das mit dem Klimabonus oder anderen Zusatzzuschlägen, gelten die auch für Vermieter?
Wir sind jetzt im Sommer, er würde das gerne noch dieses Jahr angehen damit der Einbau vielleicht im Herbst klappen könnte. Wäre also zeitlich eigentlich gut planbar.
Ich bin kein Techniker und bei Förderanträgen absoluter Laie, daher freue ich mich über verständliche Erklärungen. Danke schon mal!
Moin, ich kenn das von der anderen Seite – bin selbst Eigentümer und hab letztes Jahr eine WP einbauen lassen. Zur Förderfrage bei Vermietern: grundsätzlich ja, Vermieter sind antragsberechtigt für die BEG-Förderung. Der Antrag läuft genauso über die BAFA wie bei Selbstnutzern, also erst Antrag stellen, dann Auftrag vergeben – die Reihenfolge ist wichtig!
Was den Klimabonus angeht stimme ich SkeptikerWP47 zu, den gibt es tatsächlich nur für selbst genutztes Wohneigentum bei Geringverdienern. Aber der Heizungstausch-Bonus bleibt, und bei Ölheizung als Ausgangssystem kommt noch der Effizienzbonus dazu. Macht zusammen je nach Anlage bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
Du als Mieter musst übrigens normalerweise nichts unterschreiben für den Förderantrag selbst. Allerdings wird dein Vermieter wahrscheinlich eine Zustimmungserklärung von dir brauchen für den Einbau als solches, das ist mietrechtlich relevant. Förderrechtlich bist du aber außen vor.
Herbsteinbau ist realistisch wenn er jetzt im Juni loslegt mit Planung und Antrag.
Kurze Ergänzung zu den Zahlen: der Effizienzbonus für WP liegt aktuell bei 5 Prozentpunkten on top, macht also 35% statt 30% Grundförderung wenn man von Öl/Gas kommt. Förderfähige Kosten sind dabei auf 30.000 Euro gedeckelt für ein Einfamilienhaus, also maximal 10.500 Euro Zuschuss. Das gilt für Vermieter genauso wie für Eigennutzer soweit ich weiß, zumindest stand das so in den BEG-Richtlinien die ich für meinen PV-Thread recherchiert hab.
Stefan_75 hat das schon gut erklärt, ich würde aber noch einen Punkt ergänzen der gerne vergessen wird: Dein Vermieter muss beim BAFA-Antrag angeben dass das Gebäude vermietet ist. Das klingt trivial aber ich hab schon von Fällen gehört wo Leute das nicht korrekt angegeben haben und dann bei der Auszahlung Probleme bekommen haben weil plötzlich Belege über Eigennutzung gefordert wurden.
Außerdem zur Planung für den Herbst: Ich würde euren Zeitplan als ambitioniert bezeichnen. Energieberater sind gerade ziemlich ausgelastet, und ohne Energieberatung bekommt man für den vollen Fördersatz häufig Probleme. Manche Konstellationen erfordern einen Energieberater der den individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, das kostet nochmal extra Zeit und Geld. Lieber einen Puffer einplanen.
Noch was zum mietrechtlichen Teil weil das hier noch nicht richtig besprochen wurde: eine Wärmepumpe ist eine modernisierende Maßnahme nach §555b BGB. Dein Vermieter muss dir das mindestens 3 Monate vorher ankündigen. Und ja, er darf nach dem Einbau die Miete erhöhen (Modernisierungsumlage), das solltest du auf dem Schirm haben. Hat nichts mit der Förderung zu tun aber ist für dich als Mieter natürlich relevant. Förderung kriegt er, Miete steigt möglicherweise – das ist die Kehrseite der Medaille.