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Einkommensbonus beim BEG: Welche Nachweise braucht das BAFA genau?

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ThomasB_198646
Beiträge: 4
Themenstarter
(@thomasb_198646)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Wochen
[#75]

Hallo zusammen,

ich optimiere ja bekanntlich seit Jahren meine Luft-Wasser-WP und tracke akribisch jeden Parameter – aber bei der Förderungsbürokratie bin ich genauso akribisch unterwegs. Jetzt stehe ich vor einer konkreten Frage zum Einkommensbonus (die zusätzlichen 30% für Haushalte mit unter 40.000€ zu versteuerndem Jahreseinkommen).

Mein konkretes Problem: Meine Frau und ich haben 2024 durch Sonderzahlungen ein etwas erhöhtes Einkommen gehabt, aber 2023 lagen wir definitiv unter der Grenze. Welches Jahr zählt eigentlich maßgeblich für den Nachweis? Ich habe gelesen, dass die letzten beiden Steuerbescheide eingereicht werden sollen – stimmt das noch so im Jahr 2026?

Zusätzlich: Ich plane aktuell keine neue WP (die läuft einwandfrei), aber ein Bekannter von mir will diesen Sommer noch eine Erdwärmepumpe einbauen lassen und überlegt, ob er den Einkommensbonus beantragen kann. Sein Haushaltseinkommen ist grenzwertig. Zählen bei einer Partnerschaft beide Einkommen zusammen, oder nur das des Antragstellers?

Ich habe die BAFA-Merkblätter durchforstet, aber die Formulierungen sind wie immer etwas schwammig. Hatte jemand von euch den Einkommensbonus bereits beantragt und kann aus der Praxis berichten, welche Dokumente tatsächlich angefordert wurden? Und wurden die Dokumente direkt bei Antragstellung eingereicht oder erst bei der Verwendungsnachweis-Prüfung?

Danke für eure Erfahrungen!


1 Antwort
Tobias K.
Beiträge: 15
(@erdwaermepro42)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Wochen

Gute Frage, ich beschäftige mich ja auch gerade intensiv mit dem BEG für meinen Neubau und hab das Thema Einkommensbonus ebenfalls durchrecherchiert.

Was ich rausgefunden habe: Maßgeblich sind tatsächlich die letzten beiden vorliegenden Steuerbescheide – und zwar müssen BEIDE Jahre unter der 40.000€-Grenze liegen. D.h. wenn 2024 durch die Sonderzahlungen drüber liegt, würde das für deinen Bekannten schon problematisch werden, sobald dieser Bescheid vorliegt. Eingereicht werden die Dokumente nicht bei Antragstellung sondern erst beim Verwendungsnachweis – das ist wichtig, weil dann ggf. neuere Bescheide vorliegen könnten.

Zur Partnerfrage: Ja, bei zusammenveranlagten Partnern zählt das gemeinsam zu versteuernde Einkommen. Bei nicht zusammenveranlagten Paaren hab ich ehrlich gesagt widersprüchliche Infos gelesen, das würde ich direkt beim BAFA-Helpline anfragen.

Hätte jemand konkrete Erfahrungen mit der Prüfung beim Verwendungsnachweis? Mich interessiert das für meinen eigenen Antrag im Neubau auch brennend.


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