Ich beschäftige mich gerade intensiv mit der Genehmigungslage für Wasser-Wasser-Wärmepumpen, speziell im Hinblick auf die Brunnenanlage (Förder- und Schluckbrunnen). Was mich interessiert: Welche Normen und behördlichen Anforderungen sind hier tatsächlich verbindlich, und was sind nur Empfehlungen?
Konkret beschäftigen mich folgende Punkte:
1. Wasserrechtliche Erlaubnis: In den meisten Bundesländern ist die offenbar Pflicht, aber die Zuständigkeiten (Untere Wasserbehörde vs. Landratsamt) scheinen zu variieren. Gibt es hier eine übergreifende Regelung oder ist das wirklich rein länderspezifisch?
2. DIN EN 805 und DIN 4040 – werden die bei der Genehmigung überhaupt geprüft, oder läuft das über die wasserrechtliche Erlaubnis komplett separat?
3. Bohrgenehmigung: Ist die formal Teil des wasserrechtlichen Verfahrens oder ein eigenständiger Schritt?
Ich frage, weil Wasser-Wasser-Systeme bei vernünftigem Grundwasservorkommen JAZ-technisch deutlich interessanter sein können als Luftsysteme – und ich verstehen möchte, ob der Genehmigungsaufwand das tatsächlich verkompliziert oder ob das bei strukturiertem Vorgehen handhabbar bleibt. Erfahrungen aus der Praxis wären sehr hilfreich.
Gute Frage, ich hab mich damit am Rande auch befasst, weil eine Wasser-Wasser-WP für die WW-Bereitung theoretisch sehr attraktiv wäre – die COP-Werte bei stabilen Grundwassertemperaturen sind ja kaum zu toppen.
Zur Genehmigungslage, soweit ich das zusammengetragen habe: Das wasserrechtliche Verfahren ist tatsächlich Ländersache und läuft über die untere Wasserbehörde. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt's nicht, nur das WHG als Rahmen (§ 9 WHG – Benutzung des Grundwassers ist erlaubnispflichtig). Die Bohrgenehmigung ist in den meisten Bundesländern kein eigenständiges Verfahren, sondern Teil der wasserrechtlichen Erlaubnis – aber nicht überall, Bayern z.B. macht da nochmal eigene Sachen.
DIN EN 805 ist für Wasserversorgungsanlagen gedacht und wird bei WP-Brunnen meines Wissens nicht direkt geprüft. Die Behörden orientieren sich eher an DVGW-Regelwerk, speziell W 119 für Brunnenanlagen. Das solltest du auf dem Schirm haben.
Was den Aufwand angeht: Von dem was ich gelesen hab, ist das bei einem Einfamilienhaus mit geringen Fördermengen (typisch unter 5 m³/h) oft ein vereinfachtes Verfahren. Trotzdem sollte man frühzeitig mit der Behörde sprechen, weil die Bearbeitungszeiten je nach Region stark variieren – manchmal 3 Monate, manchmal deutlich länger.
Für die JAZ-Optimierung bei WW-Bereitung bleib ich persönlich erstmal bei Brauchwasser-WP, wie ich's hier schon diskutiert hatte – aber die Grundwasser-Option ist schon verlockend.
Oh, das ist spannend – ich frage mich gerade das Gleiche! Ich plane für mein Reihenhaus und hatte die Wasser-Wasser-WP auch auf dem Schirm, aber mein Installateur hat gleich abgewunken und gesagt das sei für Reihenhäuser "zu aufwändig". Hab ich das richtig verstanden, dass man dafür wirklich auf eigenen Grund bohren muss? Ich weiß nicht ob bei mir überhaupt Platz für Förder- und Schluckbrunnen wäre... Die Genehmigungsfrage interessiert mich trotzdem, vielleicht klärt sich das ja hier.