Hallo zusammen,
ich bin nach längerer Pause wieder hier aktiv, weil bei mir jetzt konkreter Handlungsbedarf besteht. Ich hab ein Einfamilienhaus aus den frühen 70er Jahren, komplett unsaniert – also kein WDVS, original Fenster weitgehend getauscht aber Dach und Keller noch kaum gedämmt. Heizkörper aus dieser Zeit auch noch drin.
Nun möchte ich auf eine Wärmepumpe umrüsten und stehe vor einem Normen- und Vorschriftendschungel. Das GEG spielt ja seit einiger Zeit eine immer größere Rolle, aber ich blick nicht ganz durch was davon bei einem reinen Heizungstausch (keine Kernsanierung) tatsächlich verpflichtend ist.
Konkret frage ich mich:
- Muss ich beim Einbau einer WP ins Bestandsgebäude zwingend bestimmte Dämmmaßnahmen nachrüsten, oder gilt das nur wenn ich sowieso saniere?
- Brauche ich eine Heizlastberechnung nach EN 12831 als Pflichtnachweis oder ist das nur für die Förderung relevant?
- Was prüft das Amt eigentlich genau, wenn überhaupt eine Genehmigung erforderlich ist?
Mir ist die JAZ natürlich wichtig, ich weiß dass der Altbau mit schlechter Dämmung eine Herausforderung wird. Aber erstmal will ich verstehen was ich rechtlich MUSS bevor ich anfange zu optimieren.
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, speziell beim Heizungstausch ohne gleichzeitige Sanierung? Freue mich über jeden Hinweis.
Grüße, Thomas
Hi Thomas,
kurz aus meiner Erfahrung: Beim reinen Heizungstausch (also keine Kernsanierung) greift das GEG tatsächlich nur begrenzt. Du musst nicht automatisch dämmen, nur weil du die Heizung tauschst. Was aber gilt: Wenn du ohnehin an bestimmten Bauteilen arbeitest (z.B. Dach neu eindecken), dann gelten die Mindestanforderungen ans jeweilige Bauteil.
Die Heizlastberechnung nach EN 12831 ist für die BEG-Förderung mittlerweile Pflicht, aber nicht generell gesetzlich vorgeschrieben für den Einbau selbst. Trotzdem würde ich sie dringend empfehlen – ich hab das bei mir damals auch gemacht und ohne die Zahlen läuft man Gefahr, die WP komplett falsch auszulegen. Ich nutze dafür auch ein paar Tools zur Vorabschätzung, die man ganz gut mit Gebäudedaten füttern kann.
Zur Genehmigungsfrage: In den meisten Bundesländern ist eine Luft-Wasser-WP im Bestand baugenehmigungsfrei, solange die Schallschutzwerte eingehalten werden. Aber das Amt schaut bei Altbauten manchmal genauer hin.
Für Altbau-Altbau-Details, also was das Ganze wirklich kostet, hatte ich mich auch mal ausführlicher informiert: Erdwärmepumpe im Altbau - was kostet das wirklich alles zusammen? – da stehen auch ein paar relevante Punkte drin.
Thomas, ich kann das aus Ingenieursicht noch etwas präzisieren.
Das GEG unterscheidet klar zwischen Neubau und Bestand. Im Bestand bei Heizungstausch gilt vor allem §71 GEG (Anforderungen an neue Heizungsanlagen) – Wärmepumpen erfüllen das i.d.R. ohne Weiteres. Eine Pflicht zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle wird dadurch allein NICHT ausgelöst, das ist ein verbreitetes Missverständnis.
Was ich aber aus der Praxis ergänzen möchte: Bei Altbauten der 70er mit Heizkörpern liegt die Vorlauftemperatur oft bei 70°C oder mehr. Wenn du da eine WP draufschaltest ohne Hydraulikabgleich und ohne Überprüfung der Heizkörperdimensionierung, wird die JAZ katastrophal. Das ist kein Normproblem, aber ein handfestes Effizienzproblem.
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist übrigens für geförderte Anlagen Pflicht und sollte dokumentiert werden. Ich würde systematisch vorgehen: erstmal thermische Hülle bewerten, dann Heizlast berechnen, dann Auslegung der WP. In dieser Reihenfolge.
Das Amt prüft bei Luft-WP meist nur Schallschutzauflagen, selten mehr.
Kurze Ergänzung dazu noch: Ja, §71 GEG gilt grundsätzlich beim Einbau einer neuen Heizungsanlage, unabhängig von der Förderung. Die Förderung knüpft dann nochmal zusätzliche Bedingungen dran (Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich usw.), aber die GEG-Grundpflicht steht erstmal für sich.
Für den Altbau Thomas würde ich außerdem schauen ob du unter die Übergangsfrist fällst – gerade bei Bestandsgebäuden gibt es Ausnahmeregeln, die je nach kommunaler Wärmeplanung noch Zeit lassen. Das ist 2024/2025 ziemlich unübersichtlich geworden, ehrlich gesagt.
Ich plane gerade selbst eine Hybridlösung und hab gemerkt dass man da schnell zwischen GEG, BEG und kommunalen Vorgaben verloren geht. Mein Tipp: Energieberater (BfEE-Liste) frühzeitig einschalten, die kennen die lokale Situation und können das sauber dokumentieren. Das kostet zwar extra, spart aber Ärger.
Moin Thomas,
ihc hab mich da letztes Jahr auch durchwühlen müssen. Kurze Zusammenfassung was ich rausgefunden hab:
GEG §71 regelt seit 2024 neu, dass beim Heizungstausch bestimmte Anforderungen an den Wärmeerzeuger gelten – konkret dass du eine gewissen Anteil erneuerbarer Energien nachweisen musst. Bei einer Wärmepumpe ist das automatisch erfüllt, also da machst du dir keinen Kopf.
Die Pflicht zur Dämmung von Rohrleitungen (§ 69 GEG) gilt übrigens auch im Bestand und wird manchmal vergessen. Klingt klein, aber Schornsteinfeger und Energieberater schauen da drauf.
Zur Heizlastberechnung: Für die BEG-Förderung brauchst du die definitiv, und zwar von einem Energieberater erstellt. Ich hab die Daten dafür aus meinem Smart-Home-System gezogen (Verbrauchshistorie etc.) und das hat dem Berater die Arbeit erleichtert. Smart-Home-Daten für Amortisationsrechnung nutzen – da hab ich auch was dazu geschrieben.
Fazit: Rechtlich ist beim reinen Tausch weniger Pflicht als viele denken, aber für die Förderung und eine ordentliche JAZ lohnt sich der Aufwand.