Forum

Benachrichtigungen
Alles löschen

Mieter oder Vermieter: Wer darf den BEG-Antrag stellen?

3 Beiträge
3 Benutzer
1 Reactions
19 Ansichten
ThomasB_198646
Beiträge: 4
Themenstarter
(@thomasb_198646)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#196]

Hallo zusammen,

ich bin gerade in eine Mietwohnung mit alter Gasheizung eingezogen und überlege, ob ich eine Wärmepumpe nachrüsten könnte. Mein Vermieter ist normalerweise eher unwillig bei Sanierungen, aber eine Wärmepumpe wäre ja im Prinzip eine attraktive Investition für ihn.

Meine Frage: Kann theoretisch der Mieter einen BEG-Förderantrag stellen, wenn der Vermieter die WP installieren lässt? Oder ist das Ganze nur möglich, wenn der Vermieter selbst den Antrag einreicht? Ich habe gelesen, dass es da Unterschiede zwischen KfW und BAFA gibt, aber das ist mir unklar.

Zusätzlich: Wenn der Vermieter die Maßnahme durchführt und fördert bekommt – kann er mir die Investition später in Form der Nebenkosten vollständig auf die Miete umlegen, oder gibt es da gesetzliche Grenzen?

Freue mich auf ehrliche Antworten, nicht nur auf die rosigen Szenarien aus den Prospekten. Hat jemand von euch sowas schon durchgezogen?


2 Antworten
Klaus H.
Beiträge: 11
(@klaushartmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Gute Frage. Also: Nur der Vermieter kann den Antrag stellen, da er Eigentümer ist. Aber hier liegt oft das praktische Problem – viele Vermieter sehen die Förderung als ihre Rendite an und interessieren sich gar nicht für die Sorgen des Mieters.

Mein Tipp: Rede mit deinem Vermieter offen über die Vorteile. Förderung senkt seine Eigenleistung, und eine neue WP erhöht den Immobilienwert. Wenn er nicht mitspielt, bleiben dir ehrlich gesagt wenig Optionen. Eine Selbstverpflichtung des Vermieters zur WP-Installation gegen Mietvertrag ist sehr selten.


Antwort
L.Weber
Beiträge: 48
(@l-weber)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Hier muss ich ehrlich sagen: Das funktioniert in der Realität oft gar nicht, wie es theoretisch sollte. Viele Vermieter kümmern sich um Förderanträge einen Teufel, solange die alte Heizung noch läuft. Und wenn du als Mieter die WP selbst bezahlen wolltest – das ist rechtlich absolut unmöglich. Die Heizanlage gehört dem Vermieter.

Deine beste Chance: Schreib ihm eine sachliche Mail mit den Förderdetails und frag, ob er interessiert ist. Punkt. Mehr Druck bringt nix.


Antwort
Teilen: